In Deutschland formiert sich organisierter Widerstand gegen die steuerlichen Pläne der Bundesregierung. Am 6. Juli beschloss das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für 2027. Darin ist vorgesehen, Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowerten künftig wie Aktiengewinne zu besteuern. Das Bundesfinanzministerium kalkuliert dadurch mit Einnahmen von bis zu 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern.
Um das drohende Ende der steuerfreien Haltedauer nach zwölf Monaten zu verhindern, hat der Bitcoin Bundesverband die offizielle Bundestags-Petition 201716 ins Leben gerufen.
Time is ticking: 42 Tage Zeit für das Quorum
Die Spielregeln des Bundestags setzen die Krypto-Community unter Zeitdruck. Ab der Freischaltung verbleiben exakt sechs Wochen (42 Tage), um die nötige Unterstützung einzusammeln:
- Über 9.000 Mitzeichnungen: Die Petition steht bereits bei über 9.000 Unterschriften.
- 30.000 Stimmen nötig: Wird das Quorum von 30.000 Unterschriften erreicht, muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen befassen.
- Keine Verstaubung im Aktenschrank: Ohne das Erreichen der Marke droht der Antrag ungehört in den Archiven zu verschwinden.
Die Details: Wer profitiert und wer verliert?
Bisher gelten Kryptowerte im deutschen Steuerrecht als Wirtschaftsgüter beziehungsweise Sachwerte, ähnlich wie physisches Gold. Verkäufe nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten sind für Privatpersonen steuerfrei. Werden Kryptovermögen künftig steuerlich wie Finanzanlagen behandelt, fällt diese Haltefrist ersatzlos weg.
Die Verlierer: Langfristige Bitcoin-Sparer, die nach einem Jahr steuerfrei verkaufen konnten, zahlen künftig eine Pauschalsteuer von rund 26 Prozent (Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag). Dies trifft auch jeden laufenden Sparplan.
Die Gewinner: Vieltrader und Kurzzeit-Spekulanten profitieren. Wer heute innerhalb eines Jahres verkauft, zahlt seinen persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent. Eine Pauschale von rund 26 Prozent bedeutet für diese Gruppe eine Steuersenkung.
Keine Änderung bei Derivaten: Gewinne aus Krypto-Futures und Derivaten gelten bereits als Kapitalvermögen und werden schon heute mit rund 26 Prozent besteuert. Für sie ändert sich nichts.
Auch das Bürokratie-Argument wiegt schwer. Ohne Haltefrist müsste jede einzelne Transaktion lückenlos erfasst und angegeben werden. Zwar melden Krypto-Börsen seit Januar über die EU-Richtlinie DAC8 Daten automatisch an die Finanzämter, dennoch droht Anlegern und Behörden ein massiver Mehraufwand.
Ein Blick zum Nachbarn zeigt, wie sich eine solche Reform in der Praxis auswirkt. Österreich hat die einjährige Haltefrist bereits im März 2022 abgeschafft und kassiert seither pauschal 27,5 Prozent Steuer auf Krypto-Gewinne. Die Bilanz fällt nüchtern aus. Im Jahr 2024 brachte die Steuer dem österreichischen Staat lediglich 33,8 Millionen Euro ein. Das entspricht mageren 0,57 Prozent des gesamten Kapitalertragsteuer-Aufkommens, obwohl 2024 ein extremes Bitcoin-Boomjahr mit rund 120 Prozent Kursplus war.
Zudem zog Wien bei der Umstellung eine klare Stichtagsregelung: Wer Krypto-Bestände vor März 2021 erworben hatte, fällt unter die Altbestandsregelung und verkauft bis heute steuerfrei. Der Berliner Gesetzesentwurf lässt genau diese Frage bezüglich eines Altbestandsschutz-Stichtags bisher völlig offen.
Die Schweiz als Gegenpol: Freistellung für private Kapitalgewinne
In der Schweiz bleibt die Rechtslage für private Krypto-Anleger unberührt attraktiv. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen sind für im Land ansässige Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei.
Eine Haltedauer ist im Schweizer Steuerrecht nicht vorgesehen. Einzige Voraussetzung ist die Einstufung als privater Vermögenserwerb. Gewerbsmässige Händler, die extrem hohe Frequenzen oder Fremdkapital nutzen, werden hingegen regulär besteuert. Zudem unterliegen die Krypto-Bestände am Stichtag 31. Dezember der kantonalen Vermögenssteuer, die sich im Promillebereich bewegt.
Fazit
Die Initiative des Bitcoin Bundesverbandes entscheidet darüber, ob Deutschland eine der letzten grossen Steuervergünstigungen für Privatanleger behält. Das österreichische Beispiel beweist, dass das Ende der Haltefrist kaum nennenswerte Steuereinnahmen bringt, aber die Krypto-Landschaft nachhaltig schwächt. Ob Deutschland diesen Weg einschlägt oder sich am Vorbild der Schweiz orientiert, hängt auch vom Erfolg der aktuellen Bundestags-Petition (hier eintragen) ab.
Quellen: Deutscher Bundestag ePetitionen (Petition 201716), Bundesfinanzministerium Haushaltsentwurf, Österreichisches Bundesministerium für Finanzen Statistik 2024, Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Kreisschreiben Nr. 36.


