Ein P2P Bitcoin-Händler wird in den USA angeklagt. Ihm droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft und ein Bussgeld in Höhe von 250.000 US-Dollar.

USA verfolgt Krypto-Vendoren

P2P-Handel – also eine Abwicklung zwischen zwei Nutzern – wird vor allem von Personen verwendet, die ihre Privatsphäre schützen möchten oder gesetzlich nicht dazu berechtigt sind, Kryptowährungen auf eine andere Weise zu erwerben.

Personen, die in einem solchen Szenario als Händler auftreten, nennt man üblicherweise Vendoren. Sie nehmen eine Rolle ein, die Krypto-Börsen ähnelt. Die Handelsbedingungen sind bei Vendoren jedoch viel weniger streng – dafür sind die Gebühren deutlich höher.

Das US-Justizministerium DOJ nimmt diese Vendoren in einem hilflosen Versuch, den unüberwachten Handel mit Kryptowährungen zu verhindern, wiederholt ins Visier.

US-Behörden konnten einen 49-Jähriger US-Amerikaner aufspüren, so berichtet abc13. Dem in Seattle wohnenden Hien Ngoc Vo droht nun eine drastische Strafe. Maximal fünf Jahre könnte er hinter Gitter verbringen. Auch eine Geldstrafe von 250.000 US-Dollar ist möglich.

Der Vorwurf: Das illegale Betreiben eines unlizenzierten Krypto-Dienstes.

So machten die USA den Bitcoin-Vendor ausfindig

Vo verwendete die P2P-Börsen Paxful und Localbitcoins. Je nach Art der Bezahlung verlangte er einen Aufschlag von fünf bis 30 Prozent und bot seinen Kunden verschiedenste Zahlungsmethoden an.

Diese konnten entweder mit Bargeld, Banktransfer, Kreditkarte oder unterschiedlichen Geschenkkarten zahlen. Besonders populär sind in dieser Rolle Amazon Geschenkkarten.

Vom 16. März bis zum 8. Juni 2016 war Vo auf den Plattformen aktiv. In diesem Zeitraum versendete er einen Betrag von 515.147,19 US-Dollar in Form von Bitcoin an seine Kunden.

Da er verschiedene klassische Bezahlmethoden unterstützte, wurde man auf sein Geschäft schnell aufmerksam, wenngleich zu Beginn unbekannt war, was im Hintergrund abläuft.

Vo erhielt auf seinen unterschiedlichen Bankkonten offenbar hohe Beträge, welche Sicherheitsmechanismen der Banken auslösten, die ihn nach der Herkunft der Gelder befragten.

Da Vo entweder keine Aussagen über die Herkunft der Gelder machen wollte oder diese von den Banken als unzureichend eingestuft wurden, schloss man letztlich seine Bankkonten.

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