Die führende deutsche News-Plattform zu Kryptowährungen und Blockchain plant einen eigenen Token an Investoren herauszugeben und gab neulich die eigenen STO-Pläne bekannt. Fehlendes Wertpapierprospekt ruft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan, die zum geplanten Security Token Offering (STO) des Krypto-Portals BTC-Echo am 7. Oktober eine Verdachtsmeldung veröffentlicht.

Die Meldung besteht aus nur zwei Sätzen und darin weist die BaFin auf einen möglichen Gesetzesverstoss durch die STO-Organisatoren. Laut BaFin besteht der Verdacht, dass die BTC-ECHO GmbH öffentlich ein Wertpapier in Form von ‘SECURITY TOKEN’ anbietet, obwohl dafür kein Prospekt veröffentlicht wurde. Damit verstösst BTC-ECHO gegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129.

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STO-Initiator reagiert mit einer Stellungnahme

Mit einer Stellungnahme reagierte BTC-Echo auf die BaFin-Meldung mit der Ansicht, dass alle gesetzlichen Bestimmungen beim geplanten Security Token Offering eingehalten wurden. Das Unternehmen zeigte sich überrascht durch die Vorgehensweise der Regulierungsbehörde und erklärte, dass die Durchführung eines Security Token Offering (STO) ohne Wertpapierprospekt in Deutschland nur dann möglich ist, wenn man sich an die gesetzlich definierten Ausnahmen hält.

Ein solcher relevanter Ausnahmetatbestand ist, wenn das Angebot an sog. qualifizierte Investoren gegeben wird, was auch bei dem STO von BTC-Echo der Fall ist. Laut BTC-Echo handelt es sich bei ihrem Security Token Offering um ein Angebot, das sich explizit an qualifizierte Investoren richtet. Deshalb sei das Unternehmen verwundert, dass die BaFin weder schriftlich noch mündlich den Kontakt gesucht habe und trotzdem eine Meldung veröffentlicht, ohne die übliche vorherige Zustellung eines Anhörungsschreibens.

BTC-Echo möchte den Sachverhalt gemeinsam mit der BaFin aufklären

Nun wolle man mit einer im Kapitalmarktrecht erfahrenen Kanzlei den Sachverhalt prüfen und die Berichte zum STO seien vorerst vorsorglich offline genommen worden. Auch BTC-Echo kündigte an, den Sachverhalt gemeinsam mit der BaFin aufklären zu wollen. Das Unternehmen hat ausdrücklich betont, das Engagement der BaFin zum Verbraucherschutz zu unterstützen und dieses für die Etablierung einer regulierten Token-Ökonomie in Deutschland für elementar zu halten. Bestehende Fragen und etwaige Missverständnisse möchte BTC-Echo gemeinsam mit der BaFin klären, sobald weitere Informationen zu dem Verfahren vorliegen.

Warnung der BaFin trotzdem ungewöhnlich

In der Regel richten sich BaFin-Warnungen gegen bereits festgestellte Regelverstösse, weshalb das Vorgehen der Behörde im Vergleich zu bisherigen Warnungen äusserst ungewöhnlich erschien. Doch vom BTC-Echo wurde auch keine explizite BaFin-Genehmigung eingeholt, wie es bei den bislang durchgeführten deutschen STOs von Bitbond, Startmark und der Fundament Group der Fall war. Um Probleme wie im aktuellen Beispiel zu vermeiden, wird künftigen STO-Initiatoren enge Zusammenarbeit mit der BaFin empfohlen.

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