Bisher gilt die Schweiz als sehr guter Standort für Bitcoin und Co. Das dürften auch die zahlreichen Blockchain-Unternehmen im Crypto-Valley bestätigen. Während die EU zuletzt mit mehreren fraglichen Massnahmen die Krypto-Adoption bremsen könnte, gibt es nun auch aus der Schweiz eher negative Nachrichten. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) plant nämlich eine strengere Regulierung beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen.

Freigrenze für anonymen Kauf von Bitcoin soll in der Schweiz reduziert werden

Bei der Änderung geht es vor allem um eine Anpassung im Geldwäschereigesetz. Der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen soll auf 1.000 Franken pro 30 Tage limitiert werden, sofern kein Identitätsnachweis vorliegt. Gleichzeitig soll sich das Gesetz auf jegliche Krypto-Transaktionen beziehen. Will man Kryptowährungen wie normale Währungen behandeln, ergibt sich hierdurch ein sehr grosser Nachteil. Denn bei Bargeldtransaktionen liegt die Grenze normalerweise bei 15.000 Franken. Einer technologieneutralen Regulierung würde dieses Gesetz also nicht entsprechen.

Bitcoin ist nicht anonym

Dass Bitcoin ohnehin nicht anonym ist, spielt anscheinend keine Rolle. Transaktionen via Bitcoin können in der Regel zumindest ohne Schwierigkeiten nachverfolgt werden. Schlussfolgerungen über die Besitzer der Wallets könnten durch Ein- und Auszahlungen auf regulierten Krypto-Börsen gezogen werden.

Das Gesetz ist vor allem aufgrund von Krypto-Automaten in der Schweiz in den Fokus gerückt. Es ist nämlich möglich, mit einem einfachen QR-Code Transaktionen ohne Identitätsnachweis durchzuführen. Sollten die Wallet-Adressen keinerlei Verbindungen zu anderen identifizierbaren Wallets aufweisen, ist eine Nachverfolgung deutlich schwieriger. Dies möchte die Schweiz durch die Verschärfung der Regeln unterbinden. Fakt ist allerdings auch, dass es bei Bargeld ebenfalls möglich ist, ohne Identitätsnachweis grössere Summen zu verschieben.

Ähnlichkeiten zur EU

Die EU will zukünftig ebenfalls deutlich härter durchgreifen, wenn es um die Regulierung von Kryptowährungen geht. So sollen nicht nur private Wallets ohne Identitätsnachweis verboten werden, sondern auch sämtliche Transaktionen von über 1.000 Euro an die zuständigen Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden. Auch hier ist die Grenze mit 1.000 Euro extrem gering und würde zu einer Überlastung der Behörden führen. Zumindest ist die Lage in der Schweiz noch längst nicht so drastisch, wie sie es bald innerhalb der Europäischen Union sein könnte.

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