Es schien bereits besiegelt. In der vergangenen Woche berichtete BTC-Echo, dass die drei Parteien SPD, die Linke und die Grünen ein Dienstleistungsverbot für Proof-of-Work-basierte Kryptowährungen durchgesetzt haben. Am dieswöchigen Montag hätte die endgültige Abstimmung erfolgen sollen. Man rechnete damit, dass sich das Verbot durchsetzen würde, bis Stefan Berger als Vorsitzender des Projektes angekündigt hatte, die Abstimmung zunächst einmal zu verschieben. Der Grund: Es wurde statt von einem Dienstleistungsverbot von einem kompletten Bitcoin-Verbot gesprochen. Das war jedoch nicht der Fall. Gerade aufgrund dieser Berichterstattung hatte sich Berger dafür eingesetzt, die Abstimmung zu verschieben. Nun steht fest: Das entsprechende Verbot ist kein Thema mehr.

Paragraph vollständig gestrichen

Berger bestätigte gestern, dass Paragraph 61 (9c) des Gesetzentwurfs MiCA vollständig gestrichen wurde, obwohl die Abstimmung noch nicht wieder angesetzt wurde.

MiCA hat das Potenzial, die Einführung von Kryptowährungen in Europa neu zu gestalten. Ursprünglich im September 2020 vorgeschlagen, würde es die Europäische Zentralbank dazu verpflichten, “einheitliche Regeln für Krypto-Asset-Dienstleister und Emittenten auf EU-Ebene festzulegen“. Kurz gesagt, es würde als regulatorischer Rahmen für Kryptowährungen in der gesamten Europäischen Union dienen – etwas, das die USA und andere Länder immer noch nicht geschaffen haben.

Eine Passage erregte jedoch die besondere Aufmerksamkeit der Krypto-Nutzer. Er schreibt vor, dass bis 2025 keine Krypto-Vermögenswerte innerhalb der EU erstellt, verkauft oder gehandelt werden dürfen. Zumindest, wenn sie ökologisch nicht nachhaltige Konsensmechanismen verwenden. Dazu gehört auch Proof-of-Work. Um ein Verbot zu vermeiden, müssten Krypto-Vermögenswerte „Mindeststandards für ökologische Nachhaltigkeit” erfüllen.

Die Gegner des Gesetzentwurfs argumentierten, dass dies einem De-facto-Verbot des Bitcoin– und Ethereum-Minings in Europa gleichkäme und es für Depotbanken unhaltbar machen würde, Proof-of-Work-Coins für Kunden zu halten.
Berger behauptet, dass dies nicht die Absicht des Gesetzgebers war. Bei der Ankündigung der verschobenen Abstimmung am vergangenen Freitag erklärte er sich. „Einzelne Passagen des Berichtsentwurfs können fehlinterpretiert und als POW-Verbot verstanden werden“, so Berger.

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