Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) fordert eine strengere Krypto-Überwachung. Ab kommendem Jahr gilt für Wechselgeschäfte zwischen digitalen Währungen und Fiatgeld eine Grenze von 1.000 Schweizer Franken.

Findet ein Tausch über diesem Schwellenwert innerhalb von 30 Tagen statt, muss sich der verantwortliche Nutzer identifizieren. Eigenen Aussagen zufolge dient die Massnahme dem Kampf gegen Geldwäscherei.

Schweiz und EU einheitlich: FINMA beschliesst Krypto-Überwachung ab Tausender-Schwelle

Über die vergangenen Monate hörte man immer wieder kritische Stimmen seitens der FINMA. Ziel der Kritik sind Kryptowährungen wie der Bitcoin. Hier mangele es an Regulierung. Erst im Juni erklärte der Direktor der Behörde, er wünsche sich eine umfassende Krypto-Regulierung. Die Ideen des Direktors Urban Angehrn überschreiten damals sogar die Grenzen des Machbaren.

Nun wartet die FINMA jedoch mit einer ganz konkreten Entscheidung auf. Ab dem 1. Januar 2023 gilt eine Krypto-Überwachung ab einem Schwellenwert von 1.000 Schweizer Franken. Damit schliesst sich die eidgenössische Behörde einer Entwicklung an, die auch in der Europäischen Union zu erkennen ist.

Mit der Gesetzgebung namens MiCA, die 2024 in der EU in Kraft tritt, fordern die Behörden der Europäischen Union die exakt gleiche Schwelle.

FINMA: Geldwäschereiverordnung in Bezug auf Krypto – Details

Wie die FINMA gestern in einer Pressemitteilung verkündet, herrscht ab kommendem Jahr eine Überwachungsschwelle ab einem Wert von 1.000 Schweizer Franken. Die FINMA erweitert die schweizerische Geldwäschereiverordnung um Kryptowährungen.

Das Prinzip ist ganz einfach: Wechselt ein Nutzer Fiatwährungen von über 1.000 Schweizer Franken in Kryptowährungen um, so muss sich der verantwortliche Nutzer bei diesem Vorgang nach dem üblichen KYC-Prozess identifizieren.

Auf diese Weise will man Geldwäsche laut eigenen Aussagen eindämmen. Mit Kryptowährungen sei dies bisher zu einfach möglich.

Jüngste Erkenntnisse beweisen: Die Geldwäsche, die man nachvollziehen kann, spielt sich grösstenteils in der Kryptobranche selbst ab. Verantwortliche vermeiden es, Fiat-Gateways zu durchlaufen, da diese streng überwacht sind.

Im Vergleich zu ihren EU-Kollegen implementiert die FINMA den neuen Teil der Geldwäschereiverordnung besonders streng. Schliesslich gilt der Schwellenwert für einen Zeitraum von 30 Tagen statt für nur einen Tag.

Kommt es also innerhalb eines Monats zu mehreren Wechselgeschäften zwischen Fiat und Krypto, so gelten diese Zahlungen als zusammenhängend und eine Identifizierung ist ebenso notwendig, sofern der Schwellenwert überschritten wird.

Es braucht technische Vorkehrungen, um zu vermeiden, dass der Schwellenwert von tausend Franken für miteinander verbundene Transaktionen innerhalb von dreissig Tagen (und nicht nur pro Tag) überschritten wird. Diese Pflicht gilt jedoch nur für Wechselgeschäfte von virtuellen Währungen gegen Bargeld oder andere anonyme Zahlungsmittel.

Erklärt die Behörde. Mittels einer Identitätsprüfung sollen Fälle der Geldwäscherei im Zweifel auffallen.

Gleichzeitig legt man aber auch dar, dass es keine periodische Nutzerprüfung nach gesetzlichen Vorgaben gibt. Die zuständigen Finanzintermediäre (etwa Krypto-Börsen) müssen allerdings eine “interne Weisung erlassen”.

Demnach soll zwar von Zeit zu Zeit eine betriebliche Prüfung der Kunden stattfinden, Details dazu sind jedoch nicht konkret vorgeschrieben.

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