Die weltweit zuständigen Regulierungsbehörden stehen nicht gerade in dem Ruf, besonders schnelle Entscheidungen zu treffen. Ein Beispiel war zuletzt die lang erwartete Entscheidung zu Bitcoin Futures des US-Unternehmens Bakkt. Die Lizenzvergabe liess lange auf sich warten, wiederholt warteten Betreiber und Investoren auf die Zulassung, bis es im September 2019 endlich so weit war. Auch die United States Securities and Exchange Commission (SEC) war in der Vergangenheit nicht immer für ihre schnelle Entscheidungsfreude bei der Einschätzung zu Krypto-Produkten bekannt. Nun aber meldet sich die US-Börsenaufsicht für den Handel mit Wertpapieren zu Wort. Mit Blick auf den Bitcoin und nicht unbedingt in der Weise, wie es sich Anhänger der ersten Kryptowährung der Welt gewünscht hätten. Laut SEC ist der Coin nun offiziell kein Wertpapier im klassischen Sinne. Auch wenn beispielsweise ein Zusammenschluss aus grossen Kryptobörsen wie Coinbase an einer gemeinsamen Einstufung arbeiten.

Tauschprodukt, aber kein „Security“ im eigentlichen Sinn

Auf Englisch heissen Wertpapiere auch „Securities“. Pünktlich zum Beginn des letzten Jahresquartals hat sich die für Investments zuständige Abteilung der Aufsichtsbehörde nun zu einer Bewertung der Sachlage durchgerungen. Letzten Endes untermauert die Aufsicht damit nicht nur die gängige Meinung vieler Branchenkenner. Die Investmentabteilung der SEC unterstreicht mit der Analyse auch die Aussage ihres eigenen Vorsitzenden aus dem Jahr 2018. Jay Clayton nämlich hatte im Rahmen einer Anhörung vor dem US-Kongress eben diese Einschätzung auf Nachfragen durch die Abgeordneten formuliert. Das aktuelle Schreiben der SEC bestätigt also die Meinung. Für die Behörde ist und bleibt der Bitcoin (BTC) gewissermassen ein Tauschmedium oder „Medium of Exchange», wie es in der Stellungnahme heisst. Damit unterscheidet sich die führende digitale Währung von manch anderem Token am Markt.

Antragsteller Cipher scheitert vorerst mit Registrierungswunsch

Die Erklärung der SEC kam freilich nicht aus dem Nichts. Vielmehr hatte das Unternehmen Cipher Technologies Management LP eine entsprechende Anfrage an die Behörde gerichtet. Hintergrund wiederum war das Vorhaben, den eigenen „Cipher Technologies Bitcoin Fund“ durch die Börsenaufsicht genehmigen zu lassen. Das Unternehmen hatte geplant, eine Gesellschaft zu gründen, deren rechtliche Struktur auf dem US-amerikanischen Investment Company Act fusst. Für den Dienstleister Cipher Technologies Management LP stand fest: Der Bitcoin ist nichts anderes als ein Wertpapier. Die SEC-Experten sehen dies anders. Als Begründung führt die SEC zwei zentrale Argumente ins Feld. Ein Grund für die Einstufung: Der Bitcoin wird nicht den Rahmenbedingungen eines Wertpapiers gerecht, die der sogenannte „Howey-Test“ vorgibt. Der Test wird zur Security-Einordnung verwendet.

Korrektur des Antrags könnte noch zum Erfolg führen

Darüber hinaus sieht die Behörde durch den BTC einige Aspekte aus einem hauseigenen Dokument von Anfang 2019 als verletzt an. Genauer: Der Bitcoin kann anhand des SEC-Schriftstücks eben nicht als Security kategorisiert werden. Die Beurteilung des Antragsteller hält die Behörde damit für falsch. Mancher Kritiker mag nun anmerken, dass die selbst definierten Richtlinien eine objektive Bewertung erschweren. Für die Börsenaufsicht aber steht die Entscheidung. Was den Anbieter Cipher angeht: Hier kam es zur Ablehnung des Antrags, weil die Experten der Behörde insbesondere hinsichtlich des Anlegerschutzes skeptisch sind. Die Frage der Produkt-Verwahrung und -Bewertung sieht die SEC ebenfalls Probleme. Insgesamt sei der Antrag als „mangelhaft“ zu bezeichnen. Aus diesem Grund kam es zum Urteil, Cipher habe unrechtmässig einen Registrierungsantrag gestellt.

Richtungweisende Wirkung für andere Unternehmen?

Weitere Auswertungen des Antrags bleiben aus, wie es vonseiten der SEC hiess. Überarbeitet der Anbieter seinen Antrag, kann es zu einem späteren Zeitpunkt aber durchaus zu einer Überprüfung auf Zulassung kommen. Ungeachtet der juristischen Aussagekraft ist die aktuelle SEC-Entscheidung doch durchaus von Relevanz. Schliesslich befinden sich dieser Tage einige andere Produkte mit Bitcoin-Bezug in der Planungsphase. Die Beurteilung der Aufsichtsbehörde könnte manch anderem Dienstleister zumindest vorerst den Wind aus den Segeln nehmen. Andererseits können zukünftige Anbieter von Bitcoin-Produkten die derzeitige SEC-Meinung als Orientierungspunkt für eigene Dienstleistungen im Kryptobereich verwenden.

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