Die französische Finanzaufsichtsbehörde «Autorite des Marches Financiers (AMF)» gab eine Erklärung zur MiCA-Verordnung ab, die am vergangenen Donnerstag verabschiedet wurde. Darin heisst es, dass das neue Gesetz, welches im Juli in Kraft treten wird, wenn der Europäische Rat – also die letzte Genehmigungsbehörde – es akzeptiert, aber erst ab Januar 2025 gültig sein wird.

AMF: «DeFi & NFT kein Teil von MiCA, aber…»

Das MiCA-Gesetz, das im vergangenen Jahr weltweit intensiv diskutiert wurde und für das die Europäische Union (EU) zuständig ist, wurde in der vergangenen Woche vom Europäischen Parlament verabschiedet. Während nur noch der Europäische Rat als letzte Genehmigungsinstanz übrig blieb. Die AMF, das zusammen mit Deutschland als grösstes Land in Europa gilt, veröffentlichte eine ausführliche Erklärung zum Inkrafttreten.

In der Erklärung, dass nach der MiCA-Verordnung zugelassene Dienstleister alle ihre Dienstleistungen in allen EU-Ländern erbringen können, wurden die folgenden Aussagen zu DeFi und NFTs verwendet:

«NFTs sind von diesem Gesetz ausgenommen. Da sie die im Text der MiCA-Verordnung festgelegten Kriterien nicht erfüllen. Die Europäische Kommission wird dafür verantwortlich sein, diesen neuen Markt innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten von MiCA in MiCA zu integrieren. Dezentrale Finanzdienstleistungen, die Krypto-Dienstleistungen ohne ein zwischengeschaltetes Institut anbieten, sind vom Anwendungsbereich des Textes ausgeschlossen. Die Europäische Kommission wird jedoch auch diese Frage prüfen.»

Wann geht die Verordnung an den Start?

In der Ankündigung hiess es auch, dass die Organisation die Verabschiedung der MiCA-Verordnung durch das Europäische Parlament begrüsse:

«Die AMF begrüsst die Verabschiedung des Gesetzentwurfs und die Einleitung des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Diese Verordnung wird einen geregelten Rahmen in Europa schaffen und einen besseren Schutz für die Anleger bieten. Französische und europäische Anleger werden in der Lage sein, sich im internationalen Wettbewerb besser zu behaupten.»

In dem Text heisst es weiter, dass das Gesetz im Juli 2023 in Kraft treten wird. Aber nur, wenn es vom Europäischen Rat auch angenommen wird. Der Beginn der Gültigkeit wird mit 2025 angegeben. (mck)

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