Das kommt etwas unerwartet: Die Regierung der USA hat kurzerhand Mitarbeitern, die an Vorschriften und Richtlinien für digitale Vermögenswerte arbeiten, den Besitz von Kryptowährungen verboten. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des «Office of Government Ethics (OGE)» (zu Deutsch: US-Ethikbüro) hervor, die durch das Aufstellen neuer Regeln, auf einen Interessenkonflikt hinweisen.

USA: Kryptowährungen & Stablecoins sind nicht gleich Wertpapiere

Es werden tatsächlich viele Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kryptomarkt, abgedeckt. Darunter auch Stablecoins. In der Bekanntmachung heisst es im Wortlaut:

Ein Mitarbeiter, der einen beliebigen Betrag einer Kryptowährung oder eines Stablecoins hält, darf sich nicht an einer bestimmten Angelegenheit beteiligen, wenn der Mitarbeiter weiß, dass diese bestimmte Angelegenheit eine direkte und vorhersehbare Auswirkung auf den Wert seiner Kryptowährung oder Stablecoins haben könnte.

Einige Betroffene sind aufgrund der neuen Regelung aufgeregt und bringen deshalb die De-minimis-Ausnahme ins Spiel. Dieser Sonderfall ermöglicht es den Eigentümern von Wertpapieren, die einen Betrag unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts halten, an der Politik in Bezug auf dieses Wertpapier zu arbeiten. Doch das US-Ethikbüro winkt bereits in der Mitteilung ab. Die Erklärung hierfür lautet, dass dies generell nicht anwendbar ist, wenn es um Kryptowährungen und Stablecoins geht.

Keine De-minimis-, dafür andere Sonderausnahme

Dennoch gibt es trotzdem eine bemerkenswerte Ausnahme, die für den ein oder anderen sicherlich von Bedeutung sein wird. Regierungsangestellte können nämlich bis zu 50.000 US-Dollar in Investmentfonds von Unternehmen halten, die im Kryptobereich tätig sind. Doch wie lautet die Begründung hierfür? Diese Investitionen werden demnach als «diversifizierte Fonds» angesehen. Was so viel bedeutet wie, dass die Anlagen im Portfolio gekonnt verstreut werden, um das Risiko signifikant zu reduzieren.

Des Weiteren können die Beschäftigten der Behörden ihrer Arbeit bei entsprechenden Massnahmen nur dann weiterhin nachgehen, wenn sie sich explizit von ihren Beteiligungen trennen. Die Regelung gilt tatsächlich für die Belegschaften aller Bundesbehörden – auch des US-Finanzministeriums, der Federal Reserve und des Weissen Hauses. (mck)

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