Trotz der Corona-Krise gibt es positive Meldungen aus dem Krypto-Raum: Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erstmals die Genehmigung für einen grenzüberschreitenden Security Token Offering (STO) gegeben. Die BaFin hat den STO des italienischen Unternehmens ParkinGO genehmigt und damit den regulatorischen Grundstein für grenzüberschreitende STOs gelegt.

Die positive Meldung kommt eine Woche nachdem die BaFin den Aufsteller von Bitcoin-Automaten und Krypto-Dienstleister KKT UG aus Berlin zur Einstellung seiner Finanzmarktgeschäfte aufforderte. Krypto-Geschäfte ohne Lizenz sind seit Anfang des Jahres nicht mehr möglich.

Erste BaFin-Genehmigung für grenzüberschreitenden STO

Das italienische Unternehmen ParkinGO stellt seit 1995 Parkplätze an logistischen Knotenpunkten bereit. Das Unternehmen hat mittlerweile ein Netzwerk von Bahnhof-, Hafen- und Flughafen-Parkdiensten in neun europäischen Ländern und an über 90 Standorten aufgebaut. Nun hat ParkinGO einen STO gestartet und dafür auch eine Genehmigung der BaFin bekommen. So können sich auch deutsche Privatanleger künftig an dem STO von ParkinGO beteiligen – zusammen mit Investoren aus über 20 weiteren europäischen Ländern. Eine Beteiligung ist sowohl Privatanlegern als auch institutionellen Anlegern ermöglicht.

Der CEO von ParkinGO, Davide Rovelli, begrüsst diese Beschlussfassung der BaFin und bezeichnet sie als richtungsweisend. Für Familienunternehmen wie ParkinGO ermöglichen Security Token nämlich eine neue Art der Finanzierung. Darüber hinaus wird während dieses Fundraising-Prozesses das Vertrauen in das Unternehmen durch die behördliche Genehmigung enorm gestärkt, so Rovelli.

GOT Token – ein hybrides Eigenkapitalinstrument

Die Verwaltung und Ausgabe der Token findet über die STOKR-Plattform statt, über welche die Unternehmen Zugang zu den Kapitalmärkten erhalten. Die GOT Token stellen laut Unternehmensangaben ein hybrides und einzigartiges Eigenkapitalinstrument dar. Dadurch verpflichtet sich ParkinGO, an seine Investoren einen Prozentsatz seiner Einnahmen auszuschütten. Die GOTs werden unter der Verwendung des STOKR-Frameworks auf der ETH-Blockchain ausgegeben.

Tobias Seidl, der für die Regulierung und Produktentwicklung bei STOKR zuständig ist, sieht die Entscheidung der Finanzdienstleistungsaufsicht als ein positives Signal an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Für Startups und KMU ist es eine echte Alternative, um eine Finanzierung zu erhalten, und zwar durch ein Finanzinstrument, das auch für Investoren entsprechend attraktiv ist: Mit dem Erfolg des Unternehmens wächst nämlich auch das Investment der Anleger.

Laut Seidl stellt diese Genehmigung einen wichtigen Meilenstein für alle Startups und KMU dar, da sich die europäischen Kapitalmarktgesetze an diese neue Finanzierungsform bereits angepasst haben.

 

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