Der Aufsteller von Bitcoin-Automaten und Krypto-Dienstleister KKT UG aus Berlin wurde von der Finanzmarktaufsicht zur Einstellung seiner in Deutschland nicht zugelassenen Finanzmarktgeschäfte aufgefordert.

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab dies letzte Woche in gesonderten Meldungen für das Unternehmen KKT UG und den Geschäftsführer Adam Gramowski bekannt. Herr Gramowski soll seine Krypto-Geschäfte ohne eine Lizenz der Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben haben.

Krypto-Geschäfte ohne Lizenz nicht mehr möglich

In der Meldung der Finanzdienstleistungsaufsicht zum Chef der KKT UG, Adam Gramowski, heisst es, dass er einen gewerbsmässigen Eigenhandel betrieb, für welchen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eine Lizenz der BaFin erforderlich ist. Als Geschäftsführer der KKT UG stellte Gramowski bundesweit Automaten auf, an denen gegen Geld die gängigen Kryptowährungen erworben werden können.

Des Weiteren betreibt das Unternehmen auch die Seite www.shitcoins.club, auf welcher sogenannte „face to face“-Transaktionen zum Erwerb von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Dash angeboten werden. Auf seiner Webseite bezeichnet sich das Unternehmen als das europaweit grösste BTC-ATM-Netzwerk, mit Krypto-Automaten unter anderem in Grossbritannien, Spanien, Polen und Rumänien.

BaFin zieht nach einem Jahr Pause wieder die Daumenschrauben an

Nachdem das Berliner Kammergericht im Jahr 2018 die Zuständigkeit der BaFin eingeschränkt hatte, wurden dadurch in Deutschland die Türe für die Aufstellung von Krypto-Geldautomaten geöffnet. Laut dem Urteilsspruch war der gewerbsmässige Bitcoin-Handel ohne ausdrückliche Erlaubnis der Behörden nicht strafbar. Deutschlands erster Bitcoin-Automat wurde danach in der Münchner Spielhalle “monte24” in Betrieb genommen, berichtete die Münchner Abendzeitung.

Nach mehr als einem Jahr Pause scheint die BaFin nun wieder gegen Aufsteller von BTC-Geldautomaten vorzugehen. Mit dem neuen Geldwäschegesetz im Herbst 2019 gelten Kryptowerte als offizielles Rechtsgut und ein durch die BaFin reguliertes Finanzinstrument.

Mit dieser Entscheidung wurden Kryptowährungen in die Liste der offiziellen Finanzinstrumente aufgenommen, wodurch die für Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen nun auch für Kryptowerte gültig wurden. Für Wallet-Betreiber, Krypto-Börsen und Unternehmen, die Kryptowerte verwahren, wurde ab dem 01.01.2020 eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vorgeschrieben.

Bitcoin-Automaten in Europa – die Schweiz unter den Top 5

Bitcoin-Geldautomaten sind mittlerweile in vielen Ländern weltweit verbreitet. Wie der Coin-ATM-Radar zeigt, sind allein in den Vereinigten Staaten etwa 5000 Krypto-Automaten zu finden, die insgesamt etwa 70% der weltweiten BTC-ATM Anzahl ausmachen. In Europa liegt Grossbritannien mit über 300 aufgestellten Bitcoin-Automaten auf Platz 1, gefolgt von Österreich (ca. 140 ATMs) und Spanien (ca. 85 ATMs). Dicht danach folgt die Schweiz (ca. 80. ATMs), wo aktuell mehr Bitcoin-Geldautomaten als in Deutschland (ca. 70 ATMs) aufgestellt sind.

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