Laut neuem Geldwäschegesetz in Deutschland werden Kryptowerte zu einem offiziellen, regulierten Finanzinstrument.

Obwohl die Deutsche Bundesregierung Bitcoin für kein echtes Geld hält, ist der Bundesrat an Stablecoins, DLT und Blockchain weiterhin interessiert. Auch in der Schweiz sollen die guten gesetzlichen Rahmenbedingungen für Blockchain-Industrie weiterhin verbessert werden, während die rechtliche Basis für Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain schon gegeben ist.

Kryptowerte werden neues Rechtsgut

Am 14. November hat der Bundestag Gesetzesänderungen beschlossen, womit die vierte EU-Änderungsrichtlinie zu Geldwäsche in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dadurch wurde das bestehende Geldwäschegesetz geändert, aber auch einige andere Gesetze, die den Finanzsektor betreffen.

Laut einer Mitteilung des Bundestags erweitern die neuen Regulierungen auch den geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreis im Bereich virtueller Währungen. Sie konkretisieren den Kreis “politisch exponierter Personen”, u. a. durch öffentlichen Zugang zum elektronischen Transparenzregister, während sie bei Hochrisikoländern die verstärkten Sorgfaltspflichten vereinheitlichen.

BaFin-Lizenz für Unternehmen und Kryptobörsen

Mit der Entscheidung werden Kryptowerte wie Security Token und Kryptowährungen in die Liste der offiziellen Finanzinstrumente aufgenommen. Die für Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen gelten als Rechtsfolge auch für Kryptowerte. Kryptobörsen und Unternehmen wie z. B. Wallet-Betreiber, die Kryptowerte “verwahren”, werden ab dem 01.01.2020 dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) benötigen.

Durch die Gesetzesänderungen entfällt zudem künftig das sogenannte “Trennungsgebot”, nach dem das Kryptoverwahrgeschäft nicht aus der gleichen rechtlichen Einheit wie andere regulierte Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte angeboten werden könnte.

Aktiven Kryptoverwahrern Übergangsfrist eingeräumt

Die betroffenen Unternehmen müssen für die künftig nötige BaFin-Lizenz vor dem 31.03.2020 einen Antragswunsch der Regulierungsbehörde stellen bzw. einen vollständigen Antrag bis zum 30.11.2020 übermitteln. Auch bereits aktiven Kryptoverwahrern in Deutschland räumt der Gesetzgeber bis zum 30.11.2020 eine Übergangsfrist ein. Danach müssen sie eine BaFin-Lizenz vorweisen.

Das Regierungskabinett hatte schon im August einen ersten Gesetzentwurf für die neuen Regelungen passiert. Anschliessend hatte Bundesrat eine Präzisierung des neuen Rechtsbegriffs Kryptowerte veranlasst. Im September hat die Bundesregierung ihre Blockchain-Strategie beschlossenen und ein Teil davon sind auch die neuen Regelungen.

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