Unser Bundesrat ist weiter auf Kurs, wenn es um die Schaffung von guten gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um die Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor geht. So haben die Schweizer Staatsoberhäupter an seiner Sitzung Anfang Dezember einen Bericht in diesem Bereich verabschiedet. Dieser Bericht wurde von der Arbeitsgruppe «Blockchain und ICO», die vom EFD – dem Eidgenössischen Finanzdepartement ins Leben gerufen wurd, erarbeitet. Die Mitteilung wurde am 14. Dezember veröffentlicht. Den gesamten Bericht der Arbeitsgruppe wurde dabei ebenso veröffentlicht.

Die guten Rahmenbedingungen für Blockchain-Industrie weiter verbessern

Der Bericht zeigt, dass die Schweiz bereits gute Rahmenbedingungen bietet um mit den neuen Techniken rund um Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) umzugehen. Aber, es ist wichtig, dass die Schweiz weiter ihre Hausaufgaben macht und die Rahmenbedingungen stetig weiter entwickelt und den Markt und die Bedürfnisse regelmässig im Auge halten muss, denn die Konkurrenz schläft nicht. So zeigt der Bericht auch konkrete Handlungsempfehlungen für eine weitere Optimierung des rechtlichen Rahmens auf. Dazu zählt unter anderem die Ausarbeitung von flexiblen Bewilligungsmöglichkeiten für Blockchain-basierte Finanzmarktinfrastrukturen (z.B. Kryptobörsen) und jungen Unternehmen. Zudem soll es mehr zivilrechtliche Sicherheit bei der Übertragung von Rechten mit Hilfe digitaler Register geben.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt sieht der Bundesrat nun vor, dass das Justizministerium und das Finanzministerium zusammen einen Plan zur Verbesserung für das erste Quartal im 2019 erstellen um das Ziel die «gesetzlichen Rahmenbedingungen für Blockchain» zu erreichen. Im genauen Wortlaut sollen folgenden Vernehmlassungsvorlagen erarbeitet werden:

  • im Zivilrecht die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen Registern zu erhöhen,
  • im Insolvenzrecht die Aussonderung im Konkurs von kryptobasierten Vermögenswerten weiter zu klären sowie eine Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten zu prüfen,
  • im Finanzmarktrecht ein neues und flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen auszuarbeiten,
  • im Bankenrecht die bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen mit den Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht abzustimmen und
  • im Geldwäschereirecht die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz expliziter zu verankern.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Schweizer Regierung die richtigen Schlüsse aus den technologischen Entwicklungen zieht und versucht, diese im Sinne des Marktes und im Interesse der Schweiz mit den passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT auszustatten. Dies stimmt uns sehr positiv.

 

 

 

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