Das „Office of the Comptroller of the Currency“ (OCC) ist eine der grössten Bankenaufsichtsbehörden des Landes und ein Teil des US-Finanzministeriums. Die Aufsichtsbehörde hat nun angekündigt, den US-Banken Erlaubnis zu erteilen, öffentliche Stablecoins und Blockchains als Abwicklungsinfrastruktur im Finanzsystem des Landes zu verwenden.

US-Banken erhalten Erlaubnis, Stablecoins zu verwenden

Dazu hat die OCC eine neue Richtlinie erstellt, die es US-Banken erlaubt, Stablecoins zu verwenden, um Zahlungsaktivitäten sowie andere zugelassene Funktionen durchzuführen. Dabei wird ausdrücklich erwähnt, dass Banken am Independent Node Verification Networks (INVN) teilnehmen dürfen – oder mit anderen Worten, an öffentlichen Blockchains.

Brian P. Brooks von der OCC erklärte, dass die Erlaubnis jegliche Rechtsunsicherheit über die Befugnis von Banken beseitigen soll. Die Banken dürfen nun im Namen von Kunden Stablecoin-Zahlungen tätigen und sich als Validierungsknoten mit Blockchains verbinden. Dadurch sollen die Banken die Effizienz, Interoperabilität, Geschwindigkeit und die niedrigen Kosten geniessen, die mit diesen Produkten in Verbindung stehen.

Neuer Stable Act vorgeschlagen

Stablecoins sind in letzter Zeit verstärkt unter Beobachtung von US-Regulierungsbehörden geraten, die mehr Klarheit verlangen. Dazu wurde ein neuer Stable Act vorgeschlagen, der für Emittenten wie Tether grosse Probleme bedeuten könnte. Wird das neue Gesetz verabschiedet, so würde der Gesetzesentwurf von Stablecoin-Emittenten verlangen, durch die Federal Reserve geprüft zu werden und eine Banklizenz zu erhalten.

Die Arbeitsgruppe des Präsidenten für Finanzmärkte hat ein starkes Rahmenwerk artikuliert, mit welchem eine neue Ära der Stablecoin-basierten Finanzinfrastruktur beginnt, ergänzt Brooks. Zum Zeitpunkt ist noch unbekannt, welche Stablecoins eigentlich zugelassen werden sollen, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Rahmenwerk unregulierte Stablecoins wie USDT einschliessen wird. Allerdings könnte dieser Schritt auch sie dazu ermutigen, die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten, um mit US-Banken offiziell zusammenarbeiten zu können.

Der Mitbegründer und CEO des Digital Currency-Unternehmens Circle, Jeremy Allaire, bezeichnet die Entwicklung als einen grossen Gewinn für Stablecoins und die Krypto-Branche überhaupt. Mit der neuen Regelung wird festgelegt, dass Banken öffentliche Blockchains und Stablecoins als Infrastruktur und als elektronisch gespeicherten Wert behandeln können, ähnlich wie es bei ACH, SWIFT und FedWire der Fall ist, erklärt Allaire.

Bullisch für Bitcoin & Co.

Der Schritt soll laut Dan Held von Kraken bullisch für Bitcoin sein, obwohl die Regelung dezentralisierte Vermögenswerte wie Bitcoin gar nicht einschliesst. Die wahrscheinlich einzigen Kryptowährungen, die erlaubt sein werden, sind die von der Zentralbank kontrollierten Stablecoins in Dollar. Das Ganze könnte sich sogar nur auf CBDCs beschränken, was selbst einige auf dem Markt vorhandene Stablecoins ausschliessen würde, erklärt Held.

Auch Stablecoins verzeichnen grosses Wachstum

Ende letzten Jahres wurde deutlich, dass Stablecoins nicht nur wegen Diem (ehemals Libra) eine Rolle spielen. So ist beispielsweise auch VISA eine Partnerschaft mit dem Zahlungsdienstleister Circle eingegangen, um den USDC Token zu nutzen, der den Gegenwert von einem US-Dollar repräsentiert. VISA versteht Stablecoins als sinnvolle Ergänzung zu den übrigen Zahlungsnetzwerken und Partnerschaften.

Sie konnten im Jahr 2020 starkes Wachstum verzeichnen. Laut Index hat die Marktkapitalisierung des Marktes enorm zugenommen. Tether (USDT) dominiert nach wie vor, doch der vollständig-regulierte Konkurrent USD Coin (USDC) könnte bald aufholen.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich dagegen mehrfach für digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) und gegen private Stablecoins ausgesprochen, weshalb der Entscheid des OCC für einige umso überraschender kam. Die EZB-Präsidentin, Christine Lagarde, bezeichnete privat ausgegebene Coins als eine „Bedrohung für den finanziellen Status quo in der EU“.

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