Kaum jemand befasst sich gerne mit dem eigenen Lebensende. Trotzdem ist der Tod unausweichlich. Nicht nur Mediziner weisen zu Recht immer wieder darauf hin, wie wichtig Vorkehrungen für den Ernstfall sind. Nicht allein Wünsche zur medizinischen Versorgung sind wichtig. Auch mit der Frage, wie die Finanzen mit Blick auf die Erben geregelt sein sollte, gilt es sich zu befassen. So können Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen schon zu Lebzeiten ausgeschlossen werden. Während sich die Verteilung von Aktien, Bargeld und ähnlichen klassischen Anlagen vergleichsweise einfach regeln lässt, verdienen Investitionen in digitale Währungen besondere Beachtung. Wie kann ich Bitcoin vererben, ohne dass meine Erben vor Probleme gestellt sind? Um diesen Aspekt soll es – sowohl unter rein juristischen wie technischen Gesichtspunkten im Folgenden gehen.

Nicht nur die technische Seite verdient Aufmerksamkeit

Die getrennte Betrachtung der Aspekte im Bereich der Technologie auf der einen und der Merkmale rechtlicher Natur andererseits ist durchaus entscheidend. Denn ohne ein technisches Verständnis für die Funktionsweise wird es Hinterbliebenen mit Ansprüchen schwerfallen, ihr Erbe anzutreten. Begriffe wie Wallet, persönliche Schlüssel und andere Fachtermini müssen bekannt sein, um vom Nachweis zu profitieren. Krypobesitzer, die ihre Zugangsdaten verlegt oder verloren haben, können ein trauriges Lied von den typischen Problemen beim Zugriff auf Bestände singen. Der rechtliche Rahmen von Krypto-Erbschaften ist jenen bei klassischen Erbschaften vielerorts inzwischen weitgehend gleichgestellt. Will heissen: Dem Fiskus hohe Erbschafen in Kryptowährungen wie Bitcoins oder Altcoins von Ethereum bis Zcash zu verschweigen, kann steuerrechtlich ein Nachspiel haben. Allerdings gelten dabei freilich ebenfalls gewisse Freibeträge. Abhängig vom familiären Verhältnis zwischen Verstorbenen und Erben fallen möglicherweise keine Steuern an.

Wissenswert:

→ Wenn Personen Bitcoin vererben, fällt vielen Behörden die Ermittlung des tatsächlichen Erbschafts-Gegenwertes schwer. Ein Grund sind dabei vor allem die teils enormen Schwankungen (Volatilität) der Kurse digitaler Währungen.

Gerade Besitzer von Kryptowährungen neigen noch immer dazu, sich zu wenig oder gar keine Gedanken darüber zu machen, wie Sie Währungen wie den Bitcoin vererben können. Vorkehrungen aber sind auch und gerade hier ratsam. Schliesslich ist ein Hauptdilemma für Erben, dass es im Grunde keine Hilfestellungen gibt, um Zugangsdaten zu digitalen Geldbörsen, also zu Krypto-Wallets wiederherzustellen – sind diese Daten unauffindbar, scheitert der Zugriff auf ein solches Erbe. Inzwischen gibt es deshalb auch Fachliteratur zum Thema Bitcoin vererben. Ein Beispiel ist das Werk „Bitcoins verwahren und vererben: Ein praktischer Ratgeber“ des Autors Markt Steiner. Grundaussage solcher Bücher wie auch zahlreicher Webseiten, die sich mit der Vererbung von Bitcoins und Co. befassen, liesse sich wohl am besten wie folgt zusammenfassen: Frühzeitig Planung verhindert Probleme nach dem Tod eines Erblassers.

Gute und vorausschauende Planung verhindert spätere Sorgen

In der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte über Fälle, in denen wohlhabende Krypto-Besitzer – ja sogar „Kryptomillionäre“ – verstarben und Angehörige in der ohnehin schweren Zeit auf die Suche nach den sogenannten Private Keys als Zugangsdaten zu Wallets der Verstorbenen suchen mussten. Nicht selten ohne Erfolg. Trotz solcher Schlagzeilen kümmern sich viele Menschen nicht um die frühe Zusammenstellung der relevanten Informationen im Sinne der Erben. Kryptobörsen sind hier bis heute ebenfalls oft kein guter Berater in der Not. Viele Kryptoplattformen befassen verfügen nicht über Instrumente, die eine Wiederherstellung digitaler Geldbörsen ermöglichen. Der schlimmstmögliche Fall: Erben wissen gar nichts von ihrem Glück, da Erblasser nicht vom Kryptovermögen als Teil der Erbschaft gesprochen habe.

Unser Tipp:

→ Kryptowährungen bewusst in die Erbschaftsplanung aufnehmen! Im Testament können Hinweise zu Wallets und Börsenkonten eine schnelle Regelung garantieren.

Wer erbt was – Bitcoin vererben unter rechtlichen Gesichtspunkten

Wie in anderen Ländern wird auch im Schweizer Erbrecht zwischen gesetzlichen und eingesetzten Erben unterschieden. Erstere sind beispielsweise Ehepartner, (Enkel-) Kinder und andere per Gesetz erbberechtigte Personen. In die zweite Gruppe gehören Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf einen Erbteil, die aber von Erblassern bewusst bedacht werden sollen. Solche Verteilungen müssen erbvertraglich/testamentarisch vorbereitet werden. Auch ein sogenanntes Vermächtnis kann erstellt werden. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt ist der richtige Ansprechpartner, um hinsichtlich der Hinterlassenschaft alles klar zu organisieren. Wer nicht gesetzlich festgelegten Personen Bitcoin vererben möchte, muss dies eindeutig schriftlich festlegen. Dies gilt im Übrigen im Ernstfall ebenso für Lebenspartner – ganz gleich, wie lange eine Beziehung bestand. Ansonsten greift die normale gesetzliche Erbfolge auf Basis des vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels.

Probleme hinsichtlich des Vererbens von Kryptowährungen und ihre Lösung

Schwierigkeiten aufseiten der Erben bei der Steuererklärung: An erster Stelle das Risiko, dass keiner der Hinterbliebenen und Erben überhaupt etwas von Krypto-Rücklagen weiss. Schlimmstenfalls schlummern Bestände mit enormem Rendite-Potenzial für immer in Wallets, von denen niemand Kenntnis hat. Kamen Erblasser im Rahmen immer Steuererklärung ihrer Pflicht als Steuerzahler nach, erfahren Erben vielleicht erst in diesem Zusammenhang von Ansprüchen. Doch welche Daten gebe ich als Erbe an, wenn ich Höhe und Aufbewahrungsort nicht kenne? Fehlendes Wissen entbindet Erben in der Schweiz nicht von der Pflicht, für Verstorbene eine letzte Steuererklärung anzufertigen – tauchten bei früheren Erklärungen Kryptowerte auf, wird die zuständige Behörde vermutlich hellhörig. Um dieses Dilemma zu verhindern, sollten Erblasser zumindest eine Person ins Vertrauen zu ziehen. Dazu gehören Details zum Zugriff nach dem Ableben.

Erben die Suche nach Zugangsdaten ersparen

Selten ist das Sprichwort von der Suche nach der Nadel im Heuhaufen so passend wie bei Krypto-Werten. Wer sich ein wenig mit digitalen Geldbörsen (Wallets) auskennt, ist mit Begriffen wie „Private Keys“ oder „Seed Phrases“ vertraut. Damit Erben auf Wallet-Inhalte zugreifen können, benötigen sie eben solche Zugangsinformationen. Behörden sind leider eher keine grosse Hilfe. Wie gesagt sind selbst Kryptobörsen bisher meist nicht auf solche Fälle angemessen vorbereitet. Erblasser sollten nicht nur die Wallet-relevanten Daten an einem sicheren, den Erben bekannten, Ort verwahren. Es sollte zudem sichergestellt sein, dass zukünftige Besitzer beim Bitcoin Vererben wissen, wie sie richtig mit den Informationen umgehen. Gerade bei sehr volatilen Werten wie Kryptowährungen kann Zeit bares Geld sein. Bis Erben ohne Vorkenntnisse Zugriff auf Bitcoins haben, kann der Bitcoin Kurs im Ernstfall längst wieder deutlich gefallen. Freilich könnte er auch stetig steigen.

Verlässliche und seriöse Dritte als „Verwalter“ einbinden

Zwar können sich Erblasser vielleicht nicht vorstellen, dass nach ihrem Tod Streit ums Erbe auftritt; wer eine wunschgemässe Abwicklung in die Wege leiten möchte, tut dennoch gut daran, Daten unbeteiligten Dritten anzuvertrauen, auf die man sich verlassen kann. Ein Anwalt oder Notar kann eine solche Person sein. Durch den zunehmenden Einstieg von Banken in den Kryptomarkt, können auch diese Institutionen behilflich sein. Ist der Aufbewahrungsort der Wallet-Daten mehreren Personen bekannt und frei zugänglich, könnten Erben (und nicht nur sie) in Versuchung geführt sein. Da Kryptowerte kaum bis gar keine Spuren hinterlassen, könnten vererbte Bitcoins verschwinden. Ohne, dass jemand weiss, wer sie entwendet hat – ausser dem vermeintlichen Dieb natürlich. Im Interesse des Familienfriedens ist die Übergabe über eine neutrale Person der richtige Weg nach dem Tod eines Erblassers, der Bitcoin vererben möchte.

Testament und Erbvertrag – klare Verhältnisse schliessen Streit ums Erbe aus

Die Erbschaftsbezogene Verteilung von Kryptowerten hängt wie erwähnt eng mit ausreichendem technischen Verständnis der Erben ab. Diese sollten vor ersten Massnahmen im eigenen Interesse mit der Thematik auseinandersetzen. Die eigentliche Abwicklung ist eine individuelle Frage, für deren Beantwortung es keinen „Masterplan“ gibt. Das Anlegen eines Zugangsplans ist ratsam, damit Erben den vorgesehenen Anteil erhalten. Ein Passus im Testament kann der Königsweg sein. Wichtig hierbei ist die vollständig eigenständige Ausfertigung samt Unterschrift und Ausstellungsdatum. Im Falle eines „öffentlichen Testaments“ braucht es die Beurkundung durch einen Notar mit Zulassung im jeweiligen Kanton., zudem braucht es zwei unabhängige Zeugen. Die öffentliche Variante kann auch digital erstellt werden. Zwei Zeugen sind auch dann obligatorisch, wenn ein Erbvertrag die gesetzliche Verteilung regeln soll. An einem solchen Vertrag sind Erblasser und Erben beteiligt. Die vertragliche Regelung mit Einbeziehung der Erben kann spätere Unklarheiten und Konflikte verhindern.

Empfehlenswert ist die Aufnahme von Umfang und Verwahrort des Kryptoinventars in Vertrag und Testament. Zugangsdaten (auch Passwörter, Nutzernamen und andere Authentifizierungs-Vermerke) für Konten sollten getrennt aufbewahrt werden. Aus dem einfachen Grund, dass in der Schweiz (und andernorts) verschiedene Personen Einblick in Dokumente haben. Was die Werte betrifft, sind regelmässige Aktualisierungen sinnvoll, da sich die Inhalte der Wallets seit der letzten Version der Erbschafts-Ziele ändern können. Vielleicht möchten Erblasser auch die Verteilung ändern oder nicht nur Bitcoin vererben, weil sie zwischenzeitlich weitere Währungen wie Ethereum, Dash oder Litecoin ins Portfolio aufgenommen haben.

Sorge tragen, dass Erben mit vererbten Bitcoins richtig umgehen

Last but not least können Erblasser beim geringsten Zweifel am Know-how zum Kryptothema ihrer Erben eine Art Anleitung für den Zugriff auf Kryptovermögen erstellen. Oder sie wählen zu Lebzeiten bereits jemanden aus, der – möglicherweise als kostenpflichtiger Experte – Erben die nötigen Erklärungen zukommen lässt, wenn es so weit ist. So erfahren Personen, die später Bitcoin erben, wie ie sicher mit ihrem Erbe umgehen, wie mit digitalen Währungen gehandelt wird oder wie Bestände in Fiatgelder umgewandelt werden können. Wie Testamente und Erbverträge können Zugangsdaten selbstverständlich traditionell im gerade in der Schweiz beliebten Bankschliessfach untergebracht werden. Viele Erblasser gehen auf Nummer sichern, indem sie Daten gleich an mehreren Orten hinterlegen.

Tritt der Erbfall ein, kann die festgelegte Vertrauensperson mit wenig Aufwand dafür sorgen, dass Informationen in die Hände der berechtigten Erben gelangen. Wichtig ist wie gesagt, dass der Aufbewahrungsort überhaupt jemanden bekannt, damit das Vererben der Bitcoins wie gewünscht und reibungslos gelingt.

Mehr Insights und Wissen zu Kryptowährungen

Jetzt Beitrag teilen