Weiter, weiter und weiter. Mit der Sitzung vom 27. November hat der Bundesrat seine neue Vorlage zu den Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT veröffentlicht. Inhaltlich geht es dort weiter, wo er bei der letzten Runde zum Thema endete: Die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT.

Die Vorlage verfolgt im Groben drei Ziele:

  • Erhöhung der Rechtssicherheit
  • Beseitigung der Hürden für Anwendungen der Technologie
  • Begrenzung der Missbrauchsrisiken

Viel passiert seit letzter Vorlage zum Thema

Zur Erinnerung: Bereits Ende des letzten Jahres hat der Schweizer Bundesrat sich positiv und vorwärtsgerichtet dazu geäussert. Die damals bereits als “gut” eingeordneten Rahmenbedingungen gilt es weiter zu verbessern. Er hat dabei betont, dass er bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen will, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Neu kommt das Thema Missbrauchsbekämpfung. Denn mit steigenden Attraktivität des Marktes steigt auch der Missbrauch und illegale Aktivitäten.

Ein weiterer Punkt, auf den der BR explizit Bezug nimmt: Die Integrität sowie die gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz weiter zu gewährleisten. Hier scheinen die globalen Diskussionen rund um die geplante Digitalwährung Libra von Facebook. Denn hier ist auch die Schweiz mehr in den Fokus gerückt, als es der Schweizer Regierung Recht war.

Bericht zum Rechtsrahmen

Wie bereits erwähnt, zeigt der Bericht, dass der Rechtsrahmen in der Schweiz bereits heute gut geeignet sei, mit neuen Technologien inklusive DLT umzugehen. Daher verzichtet der Bundesrat darauf, ein eigenes spezifischen Technologiegesetz zu schaffen. Gleichwohl es punktuellen Handlungsbedarf gäbe. Im Rahmen der Vernehmlassung der Vorlage gingen rund 80 Stellungnahmen ein. Im Grundsatz begrüssten die Teilnehmenden die Vorschläge des Bunderates.

Der Bundesrat hat nun die Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register verabschiedet. Die Vorlage wurde aufgrund der Anregungen aus der Vernehmlassung in diversen Punkten überarbeitet und weiterentwickelt. Mit dem als Mantelerlass ausgestalteten Bundesgesetz werden punktuelle Anpassungen in neun Bundesgesetzen vorgeschlagen, sowohl im Zivilrecht als auch im Finanzmarktrecht. Das Parlament wird sich voraussichtlich Anfang 2020 erstmals mit der Vorlage befassen.

Der Bundesrat sieht derzeit keine Notwendigkeit, aufgrund einer spezifischen, sich noch in einer rasanten Entwicklung befindenden Technologie den Rechtsrahmen grundlegend anzupassen oder ein umfassendes, spezifisches Gesetz einzuführen. Der Schweizer Rechtsrahmen bietet heute schon viel Flexibilität und Möglichkeiten. Gleichwohl gibt es einzelne Rechtsgebiete, in denen sich gezielte Anpassungen aufdrängen zwecks Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Beseitigung von Hürden für Anwendungen, die auf DLT oder Blockchain basieren, sowie zur Begrenzung neuer Risiken.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer und Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register

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