Das neue Krypto-Gesetz MiCA soll am 30. Dezember 2024 wirksam werden. Es handelt sich um das erste übergreifende Gesetz zur Regulierung von Kryptowährungen sowie der Kryptobranche. Gleichzeitig gilt es auch weltweit als Vorreiter. CoinPro schaut sich die Verordnung genauer an.

Bitvavo, eine der führenden Börsen aus Europa (Niederlanden) mit einer grossen Auswahl an Kryptowährungen. PayPal Einzahlung möglich. Extra: 10 Euro Bonus bei Anmeldung über CoinPro.ch

97%

5.0 out of 5.0 stars5.0

Bewertung lesen

Krypto-Regulierung in der EU 2024: Darum die Verordnung

Schon im April 2023 wurde die Markets in Crypto Assets Regulation, kurz MiCA oder MiCAR, vom EU-Parlament verabschiedet. Im Deutschen spricht man von der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Verordnung [EU] 2023/1114).

Am 30. Dezember 2024 soll das Krypto-Gesetz endgültig in Kraft treten. Ganze 119 Gründe nannten die Behörden in einem offiziellen Dokument zur Schaffung der Verordnung.

Die EU selbst gibt dabei vor, die Krypto- und Blockchain-Industrie vor allem fördern zu wollen. Demnach möchte man Rechtssicherheit herstellen, um Entwicklern und Unternehmen die nötige Zuversicht zu bieten. Gleichzeitig sollen sie über genügend Freiraum verfügen, um zur “Wirtschaft im Sinne des Menschen beizutragen.”

Einige Massnahmen sollen dazu beitragen, mehr Wettbewerb und Transparenz zu schaffen als bisher üblich. Gleichzeitig sollen Anleger vor Betrug und Marktmanipulation geschützt werden. Die Regulierung betrifft beinahe sämtliche öffentliche digitale Währungen. Ausgenommen sind private digitale Währungen, CBDCs und NFTs.

Kritiker befürchten, dass die Eingriffe der Behörden auch schädliche Auswirkungen auf den Markt haben oder diese zumindest beabsichtigen. Die bisherige Landschaft könnte sich vor allem für Stablecoins und vertrauliche Kryptowährungen verändern.

Zentrale Punkte: Was besagt MiCA?

Welche zentralen Punkte fordert MiCA, das Krypto-Gesetz der EU? Die Ansprüche lassen sich in vier grosse Kategorien unterteilen. So soll eine rechtliche Harmonisierung in der Union stattfinden.

Zudem will die EU den Anlegerschutz verbessern und durch verstärkte behördliche Kontrollen die Finanzstabilität fördern. Auch das ständig wiederkehrende Feindbild der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche taucht in MiCA auf. Neue Massnahmen sollen den illegalen Einsatz von Kryptowährungen einschränken.

Betrug durch Krypto-Börsen und Emittenten wird bekämpft

Der Betrug durch Krypto-Börsen und ähnliche Dienstleister soll bekämpft werden. Die Behörden machen den Diensten deshalb genaue Vorschriften über die Verwaltung von Kundengeldern und das Bereitstellen von Reserven. Zunächst benötigen sie eine Lizenz, um in der EU Geschäfte betreiben zu dürfen.

Milliardenschwere Betrugsfälle wie um die Krypto-Börse FTX, die Kundeneinlagen für Spekulationen und Investments missbrauchte, will die EU damit bereits an der Entstehung hindern.

MiCA unterteilt Krypto-Dienstleister in drei Kategorien, die eigene Forderungen erfüllen müssen, um eine behördliche Zulassung zu erhalten. Dienstleister der Klasse 1 sind Vermögensverwalter, Makler und Berater.

Dienstleister der Klasse 2 entsprechen Swappern, Geldwechslern und Verwahrern. Die Klasse 3 bezeichnet klassische Krypto-Börsen. Je nach Typ muss ein Kapital von 50.000 bis 150.000 Euro angelegt werden, das im Schadensfall den Kunden zugute kommt.

Um die Zuverlässigkeit der Vorgaben zu sichern, kommen mit der ESMA und der EBA zwei Aufsichtsbehörden zum Einsatz, welche die Dienstleister auf ihre Korrektheit prüfen.

Auch Liquiditätsanforderungen gegenüber Emittenten von Stablecoins werden gestellt. In der Vergangenheit waren vor allem die Betreiber der Marktführer USDT und USDC in die Kritik geraten, da sie mit Reserven Investmentprodukte erwarben, statt sie anzulegen.

Laut Kapitaladäquanzverordnung können die EU-Behörden von den Emittenten die Anlegung einer Reserve von bis zu 100 Prozent verlangen.

Whitepaper als Pflicht für Kryptowährungen

MiCA will über die gesamte Europäische Union einheitliche Regeln im Umgang mit Kryptowährungen und der Kryptobranche schaffen. An die Herausgeber von Kryptowährungen sowie an Krypto-Dienstleister stellt das Gesetz hohe Anforderungen.

Um Endnutzern mehr Transparenz zu bieten, sollen die Herausgeber eines Coins künftig dazu verpflichtet werden, ein Whitepaper zu veröffentlichen, und so potenziellen Nutzern die Funktionen und Risiken der Kryptowährung offenzulegen.

Die dort angegebenen Informationen sollen verbindlich sein. In die Pflicht wollen Behörden dafür entweder den Herausgeber oder die Person nehmen, welche die Kryptowährung auf einer Börse zum Handel anmeldet.

Vollständig umsetzen lässt sich diese Vorgabe allerdings nicht. Ausserhalb zentralisierter Krypto-Börsen haben die Behörden keine Möglichkeit, die Anforderungen zu forcieren. Wirksam wird diese Lücke auf dezentralen Handelsplattformen, da Behörden dort die Kontrolle fehlt.

Sollte eine Kryptowährung ohne Whitepaper auf einem Handelsplatz angeboten werden, dann haftet dessen Betreiber. Für falsche Angaben haftet der Übermittler des Whitepapers.

Die EU fordert 37 verschiedene Angaben, die das Whitepaper enthalten soll. Dabei geht es um den Herausgeber der Kryptowährung, Details zur Währung und deren geschäftlicher Verflechtungen.

Herausgeber eines sogenannten vermögenswertreferenzierten Token müssen für das Whitepaper eine behördliche Genehmigung erhalten. In der Krypto-Szene bezeichnet man solche Token als Stablecoins.

Strenge Vorschriften für Stablecoins könnten Umbruch erzeugen

Die strengen Vorschriften, die MiCA Stablecoins auferlegt, könnten für einen wesentlichen Umbruch sorgen. So sind ausländische Stablecoins durch das Krypto-Gesetz auf ein tägliches Volumen von 200 Millionen Euro beschränkt.

Überschreiten die Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwendung als Tauschmittel diesen Gesamtwert oder die Anzahl von einer Million Transaktionen über ein Quartal hinweg, muss der Emittent die Herausgabe des Stablecoins stoppen.

Anschliessend muss den Behörden vom Herausgeber ein Plan unterbreitet werden, um diese Vorgaben in Zukunft einzuhalten. Die Einschränkungen können bereits stattfinden, wenn eine Prognose die Überschreitung dieser Werte schätzt.

Da die Vorgaben nur für diejenigen Stablecoins gelten, welche eine Währung abbilden, die kein amtliches Zahlungsmittel eines EU-Mitgliedsstaats ist, könnte das Gesetz einen grossen Einfluss auf den aktuellen Kryptomarkt haben,

Dieser wird von US-Stablecoins dominiert. Besonders beliebt ist Tether (USDT) mit einem täglichen Handelsvolumen von 45 Milliarden US-Dollar. Mit diesem Wert könnte er schnell unter die Vorgaben der EU fallen. Selbes gilt für USDC mit einem Handelsvolumen von 6,7 Milliarden US-Dollar.

Denkbar ist daher eine Popularisierung von Euro-Stablecoins, deren grösster Vertreter Stasis EURO (EURS) gemessen an der Marktkapitalisierung nur den 300. Rang aller Kryptos erreicht. Tether bietet mit dem EURT bereits eine noch unbeliebtere Alternative an.

Tether-Chef Paolo Ardoino selbst ist sich über die Implikationen des neuen Gesetzes bislang ungewiss, da dieses für die Berechnung des Limits einen bestimmten Verwendungszweck vorsieht – den Tausch.

Wahrscheinlich ist allerdings, dass die Vorschriften auf die beiden Marktführer USDT und USDC angewendet werden. Oft werden diese auf Krypto-Börsen mit Fiatwährungen erworben, um sie anschliessend als Handelswährung einzusetzen und mit ihnen Kryptowährungen zu erwerben.

Zinsen auf Stablecoins verboten

Ein beliebter Einsatzzweck von Stablecoins könnte durch MiCA bedroht werden. Das Gesetz verbietet es den Emittenten sowie Krypto-Dienstleistern, Kunden Zinsen auszuzahlen, wenn diese Stablecoins anlegen. Diese Option ist auch dann untersagt, wenn beispielsweise ein zweiter Token zur Vergütung verwendet wird.

Stablecoins haben sich über die Jahre zu einer beliebten Anlage entwickelt, da sie dem Anleger eine zuverlässige Rendite ermöglichen. Denkbar wäre nach Inkrafttreten von MiCA aber auch, dass sich das Krypto-Lending zugunsten von DeFi verschiebt und zunehmend zu dezentralisierten Plattformen abwandert.

Privacy Coins unterliegen Verbot: Folgt der Crash?

Auch Privacy Coins (vertrauliche Kryptowährungen) unterliegen einem Verbot des EU-Gesetzes. Dieses untersagt Krypto-Dienstleistern ausdrücklich die Bereitstellung von solchen Währungen innerhalb des Handels, die über anonymisierende Funktionen verfügen.

Betroffen von dem Verbot sind beispielsweise Monero (XMR) oder Zcash (ZEC). Von der Sperre ausgenommen sind anonymisierende Coins nur dann, wenn der Betreiber der Handelsplattform die Transaktionen auf der jeweiligen Blockchain verfolgen und ihre Nutzer identifizieren kann.

Die EU-Behörden begründen diesen Schritt mit dem Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche. Kritiker vermuten, dass diese Massnahme die Absicht verfolgt, mehr Kontrolle über das Krypto-Ökosystem herzustellen.

Konkret ist eine Zerstörung der Privacy Coins nicht zu erwarten. Der Handel wird über dezentrale Plattformen weiter stattfinden. Fraglich ist vor allem die Kursentwicklung der betroffenen Kryptos.

So sind starke Verluste denkbar, da diese Coins auf den grössten Handelsplattformen nicht mehr zu erreichen sind. Sollte eine organische Nachfrage fortbestehen, könnte sich langfristig auch ein Kurswachstum aufgrund der sinkenden Erreichbarkeit vollziehen. Unterschiedliche Reaktionen verschiedener Projekte sind zu erwarten.

EU sieht Identifizierung von Krypto-Nutzern vor

Parallel zu MiCA führt die EU eine veränderte Fassung der Geldtransferverordnung (TFR) ein. Dieses Gesetz beabsichtigt die Identifizierung von Nutzern beim Umgang mit Geldmitteln.

So will die EU künftig auch Krypto-Nutzer verstärkt identifizieren. Dabei ist ein Limit von 1.000 Euro vorgesehen. Nutzer, die dieses Limit mit einer Transaktion oder einer Folge von Zahlungen überschreiten, sollen durch Krypto-Dienstleister namentlich identifiziert werden. Die Herkunft des Geldes sowie der Klarname und der Standort des Nutzers wird überprüft.

Diese Überwachung erfolgt im Rahmen der sogenannte Travel Rule. Es handelt sich um einen internationalen Standard, der so oder so ähnlich auch in den meisten Ländern der Erde Anwendung finden soll.

Zuletzt stellte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine Anpassung der TFR vor. Demnach sollen Finanzbehörden (FIUs) verdächtige Transaktionen ausführlich kontrollieren. Steuerinformationen, Transaktionsdaten von Fiat- und Krypto-Überweisungen, gemeldete Fahrzeuge, Zollinformationen, registrierte Schusswaffen und weitere Daten der verdächtigen Person können FIUs abrufen.

Die exakten Details zur Verschärfung der Richtlinien der EBA sind noch nicht endgültig.

Zusammenfassung

Kurzgefasst will MiCA laut eigener Aussage die Blockchain-Industrie in der EU fördern. Praktisch nimmt die Überwachung der Branche und ihrer Nutzer stark zu. Kryptowährungen sollen fortan über einheitliche Whitepaper verfügen, um eine Transparenz für Nutzer herzustellen.

Die EU bekämpft mit ihrem Gesetz führende Stablecoins, um den Einfluss des US-Dollars im europäischen Markt zu schmälern. Es ist denkbar, dass dadurch der Einsatz von Stablecoins zunimmt, die den Euro abbilden. Auch algorithmischen Stablecoins will man Vorschriften machen.

Das beliebte Krypto-Lending mit Stablecoins wird verboten, könnte sich dadurch aber in den DeFi-Sektor verlagern. Ebenso verbietet man Privacy Coins und will den Krypto-Transaktionen künftig stark überwachen. Nutzer werden möglicherweise komplett durchleuchtet.

Häufig gestellte Fragen zu MiCA

  • Gilt MiCA für DeFi?

    MiCa selbst gibt an, dezentralisierte Anwendungen nicht regulieren zu wollen. Einige Vorgaben treffen dennoch Systeme, die nicht auf eine einzelne Entität zurückzuführen sind – etwa Kryptowährungen oder algorithmische Stablecoins. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Vorgaben durchgesetzt werden können.

    Jetzt Beitrag teilen

  • Welche Anlagen fallen unter MiCA?

    Ausgenommen CBDCs, NFTs und private digitale Währungen sollen sämtliche digitale Währungen die MiCA-Verordnung befolgen. Eine private Währung wird nur von einer bestimmten Audienz genutzt und ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

  • Wie schützt das Gesetz Anleger?

    Das Krypto-Gesetz soll Anleger durch strikte Vorschriften schützen. Dienstleister müssen ihre Reserven nach bestimmten Vorgaben handhaben und ihre Nutzer überwachen. Die Durchführung dessen wird von EU-Behörden kontrolliert.