Bis jetzt galt die Schweiz als sehr offen, wenn es um die Themen Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain ging. Nicht ohne Grund gilt die Schweiz als eines der kryptofreundlichsten Länder der Welt. Zudem ist das Zuger Crypto Valley ein Hotspot für Firmen, Startups und Organisationen, die in diesen Bereichen geschäften. Da steht der neue Vorschlag der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ein wenig quer in der Landschaft. Dieser verlangt strengere Richtlinien für nicht identifizierbare Krypto-Währungstransaktionen. Basierend auf den neuen Gesetzen (FINIG, FIDLEG, AOV) legte die Behörde eine neue Verordnung vor. Ein Inhalt ist unter anderem die Senkung des Schwellenwerts für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen vor. Damit würde der Kauf von Kryptowährugen in der Schweiz eingeschränkter werden. Am 9. April diesen Jahres soll es zu diesem Vorschlag eine öffentliche Anhörung mit der FINMA geben.

Kauf von Kryptowährungen ab 1.000 Franken nur noch mit Identitätsnachweis

Gemäss dem Vorschlag der Aufsichtsbehörde müssen bei Krypto-Transaktionen über 1.000 CHF  die Kunden identifiziert werden. Im Moment liegt diese Schwelle noch bei 5.000 Franken. Ziel ist es, die internationalen Vorgaben umzusetzen und den erhöhten Geldwäschereirisiken in diesem Bereich Rechnung zu tragen.

Da sich die FINMA damit nur nach den Vorgaben richtet, welche im Sommer 2019 vereinbart wurden, scheint diese Verordnung unabdingbar gemacht haben. Denn der Vorschlag der FINMA erfüllt die Kriterien von der Financial Action Task Force (FATF) aufgestellten, umfassenden Travel Rule für den Kauf von Kryptowährungen. Und damit ist die Schweiz auch in guter Gesellschaft, da einige Länder solche Verordnungen schon in Kraft gesetzt haben oder für die Zukunft planen.

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