Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellte Mitte August einen konkreten Plan zur Krypto-Besteuerung vor. So möchte er ab 2028 Kapitalertragssteuern in Höhe von 26,375 Prozent auf Erträge aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum und Co. erheben. Einige Sonderregeln gelten. Der Erfolg des Entwurfs ist noch ungewiss.
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Neue Krypto-Steuer in Deutschland: Diese Abgaben kommen 2028
Anleger aus der Bundesrepublik Deutschland erwartet ab 2028 eine neue Krypto-Steuer – davon berichtet Welt und beruft sich dabei auf direkte Einblicke in einen Referentenentwurf, der auf Mitte August datiert.
Er stammt vom Bundesfinanzministerium, das dem Sozialdemokraten Lars Klingbeil untersteht. Dieses möchte bereits ab 2028 eine umfassende Steuer auf Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum einführen.
Klingbeil kündigte eine neue Steuer auf Kryptowährungen bereits im Mai an. Das Ziel sei es, den jährlichen Staatsetat um rund zwei Milliarden Euro zu steigern. In Deutschland sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bislang komplett steuerfrei, sofern Anleger eine Haltefrist von mindestens einem Jahr beachten.
Tätigt man den Verkauf hingegen vor dem Erreichen der einjährigen Frist, so ist der persönliche Steuersatz anzuwenden.
Auf deutsche Krypto-Investoren kommt also sehr wahrscheinlich ein einschneidender Umbruch zu. Die Haltefrist, die deutsche Anleger über die letzten Jahre immer wieder verbal verteidigten, wird demnach mit hoher Wahrscheinlichkeit fallen.
“Erträge aus der Veräusserung, aber auch aus dem Verleihen von Kryptowerten, werden steuerlich wie Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen der Abgeltungsteuer”, beschreibt Welt die potenzielle Abgabe.
Die Abgeltungssteuer, bzw. Kapitalertragssteuer wird pauschal erhoben. Sie liegt seit ihrer Entstehung im Jahr 2009 bei 25 Prozent. Oben drauf käme der Solidaritätszuschlag, macht insgesamt 26,375 Prozent. Das Bundesfinanzministerium möchte aus den Spekulationsgewinnen also rund ein Viertel einsammeln und sieht Kryptowährungen damit in einer Kategorie mit Aktien.
“Kryptowerte stellen zunehmend eine mögliche Form der privaten Kapitalanlage dar und werden über einen wachsenden Markt erworben und veräussert”, begründet das Ministerium seine Entscheidung.
Wegen ihrer “spekulativen Nutzung, hohen Liquidität und fehlenden Abnutzung” seien sie als klassische Vermögensanlagen einzustufen, heisst es weiter. Die Neuregelungen sollen vorrangig für sogenannte “Tauschkryptowerte” gelten – damit sind Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gemeint.
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Auch Lending und Staking werden zu Kapitalerträgen
Neben Spekulationserträgen möchte das Bundesfinanzministerium auch die passiven Einkommensquellen der Branche – also Lending und Staking – als Kapitalerträge besteuern. Bislang gelten jene als sonstige Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz.
Sonderregeln sollen lediglich für NFTs, “Security-Token und sonstige Kryptowerte, die einen realen Wert vermitteln und vermitteln sollen” gelten. Auch bestimmte Stablecoins seien ausgenommen.
Abgaben auf Lending und Staking könnten also fallen. Diese liegen derzeit bei bis zu 45 Prozent, kämen dann aber ebenfalls auf den Gesamtwert von 26,375 Prozent.
Die Besteuerung der Tauschkryptowerte nach den neuen Vorgaben soll für all jene Coins gelten, die ab 2027 erworben werden. Kryptos, die man bis einschliesslich 31. Dezember 2026 kauft, werden weiterhin nach den aktuellen Regelungen besteuert – sie bleiben nach der Haltefrist also steuerfrei.
“Wer bereits heute Bitcoin besitzt, könnte also dauerhaft von der bisherigen Steuerfreiheit nach Ablauf der Jahresfrist profitieren”, kommentiert Welt.
Dieser Bestandsschutz gilt jedoch nur für bereits gekaufte Kryptowährungen. Erfahrene Investoren, die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes Krypto kaufen, müssen sich mit den neuen Coins ebenfalls an die neuen Vorgaben halten.
Sollte das Gesetz wie geplant ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden, würde die neue Abgabe erstmals am 1. Januar 2028 fällig.
Für die Erhebung der Steuern möchte das Bundesfinanzministerium Krypto-Dienstleister in die Pflicht nehmen. Sofern es zu Schwierigkeiten mit der Erhebung von Kaufdatum und Einstandspreis kommt, sollen die Dienstleister pauschal 50 Prozent der Verkaufserlöse einbehalten.
Ob der Gesetzesentwurf letztlich Erfolg hat, ist ungewiss. CDU, FDP und AfD forumulierten bereits Kritik an Klingbeils neuen Steuerplänen.
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