Die Terra-Entwickler von TFL scheitern mit der Abwendung einer SEC-Klage vor Gericht. Die US-Behörde wirft dem südkoreanischen Unternehmen vor, Betrug begangen zu haben und illegale Wertpapiere verkauft zu haben. Im Angesicht einer drohenden Auslieferung von Gründer Do Kwon an die USA, könnte die Klage drastisch enden. Neuen Zündstoff bot ein frisches Urteil im Fall um XRP und Ripple.

Terra: Abwendung der SEC-Klage scheitert vor Gericht

Die Abwendung einer SEC-Klage im Fall um die Kryptowährung Terra scheitert vor Gericht. Entwickler Terraform Labs (TFL) nutzte einen neuen Gerichtsentscheid, der zu Gunsten der Kryptowährung XRP ausfiel, um eine Klage der US-Börsenaufsicht anzufechten.

Der zuständige Richter, Jed Rakoff, entschied vor dem Amtsgericht des New Yorker Süddistrikts, dass der Antrag von TFL ungültig sei. Das ursprünglich in Südkorea angesiedelte Unternehmen widersprach der SEC-Klage.

Die Behörde wirft dem Unternehmen Betrug vor. So habe man die Kryptowährung Terra (LUNA) und mit ihr verbundene Stablecoins unter Vortäuschung falscher Tatsachen herausgegeben. Darüber hinaus entspreche Terra (LUNA) rechtlich einem Investmentvertrag, stellt daher ein Wertpapier dar und fällt unter die Aufsicht der SEC – das zumindest behauptet die Behörde.

TFL nutzte ein vorangegangenes Urteil, in dem die SEC gegen XRP-Herausgeber Ripple verlor, um zu belegen, dass Terra (LUNA) doch kein Wertpapier sei. Richter Rakoff lehnte die Bezugnahme auf das Urteil, welches seine Kollegin Analisa Torres traf, allerdings ab, wie Gerichtsunterlagen beweisen.

Laut Torres ist XRP rechtlich nicht als Wertpapier einzustufen – ein Urteil, das bereits für Debatten sorgte. Etwaige Ähnlichkeiten zwischen XRP und Terra, sollten TFL aus der Schlinge helfen. Das Problem: Firmengründer Do Kwon sitzt aktuell in Montenegro in Haft. Ihm droht die Auslieferung – entweder nach Südkorea oder in die USA. In beiden Staaten könnten ihn empfindliche Strafen erwarten.

Ist der Vorwurf der SEC gegenüber Terra dennoch nichtig?

Ob der Vorwurf der SEC gegenüber Terra dennoch zu einer Strafe führen kann, ist fraglich. Die Anschuldigungen stützen sich vor allem auf den US-Dollar-Stablecoin TerraUSD (UST). Dieser war im Zuge panischer Abverkäufe Anfang Mai 2022 kollabiert.

Infolgedessen verlor der dezentrale Stablecoin auch seine Bindung an den US-Dollar. Sämtlicher Wert war dahin. Zu Redaktionsschluss beträgt der Wert des Stablecoins mit rund einem Cent noch immer nur ein Hundertstel des eigentlichen Zielwertes.

Laut der SEC erwarben Nutzer den UST vor allem mit der Absicht, Profite zu erzielen. Da ein Stablecoin jedoch nicht das Ziel hat, seinen Wert zu verändern, sondern stabil zu bleiben, dürfte sich diese Argumentation vor Gericht als schwierig erweisen.

Terraform Labs entgegnet genau das – Nutzer würden einen solchen Stablecoin nur aus konkreten, pragmatischen Gründen erwerben. Fakt ist aber auch, dass das extreme Wachstum des Terra-Ökosystems hauptsächlich durch das Anchor Protocol vorangetrieben wurde.

Auf der DeFi-Plattform konnte man UST anlegen, um bis zu 20 Prozent Zinsen zu erhalten. Langfristig sollte so ein gesunder Marktplatz für Krypto-Lending entstehen. Zwar konnte man die hohen Zinsversprechen über etliche Monate halten, allerdings waren diese bislang nur durch fortwährende Investitionen seitens TFL möglich.

Laut Rakoff könnte “eine etwaige Gewinnerwartung nicht auf die Bemühungen der Beklagten zurückgeführt werden” – so weit stimmt er seiner Kollegin Torres zu. Aber:

Die Tatsache, dass ein Käufer die Coins direkt von den Beklagten oder stattdessen in einem sekundären Wiederverkaufsgeschäft erwarb, hat keinen Einfluss darauf, ob eine vernünftige Person die Handlungen und Erklärungen der Beklagten objektiv als ein Gewinnversprechen aufgrund ihrer Bemühungen ansehen würde.

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