Kryptowährungen sind in der Schweiz steuerpflichtig. Gewinne aus dem privaten Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen bleiben für Privatanleger zwar steuerfrei, doch die Bestände unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Erträge aus Staking, Mining und Lending gelten als steuerpflichtiges Einkommen. Ab 2027 greift zudem der internationale Informationsaustausch CARF, der die Transparenz gegenüber den Steuerbehörden deutlich erhöht.

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Das Wichtigste zur Krypto-Steuer in der Schweiz

Thema Regel in der Schweiz
Kapitalgewinne steuerfrei? Ja, für Privatanleger
Vermögenssteuer Ja, Kurs am 31.12.
Staking steuerpflichtig? Ja (Einkommen)
Mining steuerpflichtig? Ja (Einkommen)
Krypto-zu-Krypto steuerpflichtig? Nein (für Privatanleger)
Deklaration Wertschriftenverzeichnis

Kryptowährungen und die Vermögenssteuer in der Schweiz

Fest steht, dass auf Grundlage der sogenannten zivilrechtlichen Qualifikation der Bitcoin und die anderen Kryptowährungen als geldwertes Recht an einer Sache anzusehen sind. Dies wiederum führt dazu, dass Kryptowährungen zum Reinvermögen nach Art. 13 Abs. 1 StHG gehören.

Bestände an Kryptowährungen müssen zum Kurswert am 31. Dezember in der Steuererklärung deklariert werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich offizielle Kurslisten mit den steuerlich massgeblichen Durchschnittswerten der gängigsten Kryptowährungen. Ist ein Coin nicht auf der ESTV-Kursliste gelistet, kann alternativ der Kurswert einer anerkannten Handelsplattform oder der ursprüngliche Kaufpreis verwendet werden.

Der Vermögenssteuersatz variiert je nach Kanton und liegt in der Regel zwischen 0,05% und 1% des Vermögens. Die Freibeträge sind kantonal unterschiedlich und liegen bei Einzelpersonen meist zwischen 60’000 und 100’000 CHF. Bei Ehepaaren liegen sie in den meisten Kantonen zwischen 100’000 und 200’000 CHF.

Lediglich kleinere Beträge, die im Bereich des Zahlungsverkehrs genutzt werden, müssen analog zum Schweizer Franken als Bargeld nicht deklariert werden. Dafür müssen die Bitcoins zum Bezahlen genutzt werden.

Sind Kursgewinne steuerpflichtig?

Hier sieht es in der Schweiz so aus, dass Kursgewinne, die aus einem im Rahmen des Privatvermögens gehaltenen Coin-Guthaben resultieren, sogenannte Kapitalgewinne und demzufolge in der Schweiz steuerfrei sind. Das unterscheidet die Schweiz deutlich von den meisten anderen Ländern. In Deutschland beispielsweise sind Krypto-Gewinne innerhalb der einjährigen Haltefrist steuerpflichtig, in Österreich fallen pauschal 27,5% KESt an.

Wichtig: Diese Steuerfreiheit gilt nur für den privaten Handel. Kapitalverluste aus privatem Handel sind in der Schweiz im Gegenzug steuerlich nicht absetzbar. Wer mit Kryptowährungen Verluste realisiert, kann diese nicht mit Gewinnen verrechnen.

Krypto-zu-Krypto-Tausch: Kein steuerbares Ereignis

Ein weiterer Vorteil für Schweizer Anleger: Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere (z.B. Bitcoin gegen Ethereum) ist für Privatanleger kein steuerbares Veräusserungsgeschäft. In Deutschland und Österreich hingegen gilt jeder Krypto-zu-Krypto-Trade als steuerpflichtiger Verkauf.

Wann wird der Kryptohandel zum Gewerbe?

Die Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen entfällt, wenn die Steuerbehörden den Handel als gewerbsmässig einstufen. In diesem Fall werden sämtliche Gewinne einkommenssteuerpflichtig. Verluste können dann aber im Gegenzug steuerlich geltend gemacht werden.

Die ESTV zieht für die Beurteilung der Gewerbsmässigkeit sinngemäss die Kriterien des Kreisschreibens Nr. 36 zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel heran. Typische Hinweise auf eine gewerbliche Tätigkeit sind:

  • Hoher Umsatz und sehr häufige Transaktionen in kurzen Abständen
  • Einsatz von Fremdkapital zur Finanzierung der Trades
  • Systematisches, professionelles Vorgehen
  • Kurze Haltedauer der Positionen
  • Krypto-Einkommen finanziert mehrheitlich den Lebensunterhalt

Die Beurteilung erfolgt einzelfallabhängig durch das kantonale Steueramt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rücksprache mit der zuständigen Steuerverwaltung.

Staking, Mining, Lending und Airdrops: Was gilt steuerlich?

Anders stellt sich die Situation bei Erträgen aus Krypto-Aktivitäten dar. Während Kapitalgewinne aus dem Kauf und Verkauf steuerfrei sind, gelten Einkünfte aus Mining, Staking, Lending und Airdrops als steuerpflichtiges Einkommen.

Mining

Mining fällt in den Bereich der Einkommensteuer, sodass die aus dem Mining generierten Einnahmen tatsächlich steuerpflichtig sind. Werden diese Erträge bzw. Einnahmen nicht angegeben, würde dies den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Sofern die allgemeinen Kriterien einer selbständigen Erwerbstätigkeit erfüllt sind, gelten Mining-Erträge steuerlich als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Die geminingten Kryptowährungen sind zudem per 31. Dezember als Vermögen zu deklarieren.

Staking

Staking Rewards gelten als steuerbares Einkommen und sind zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem aktuellen Marktwert in CHF zu versteuern. Die Rewards erhöhen zudem den steuerbaren Vermögensbestand per 31. Dezember. Auf Staking-Rewards fällt keine Verrechnungssteuer an (aktuelle ESTV-Praxis).

Lending und DeFi-Erträge

Zinserträge aus dem Verleihen (Lending) von Kryptowährungen sind ebenfalls als steuerbares Einkommen zu erfassen. Dies gilt analog für Liquidity-Mining-Erträge und ähnliche DeFi-Erträge wie Yield Farming. Die Beurteilung komplexer DeFi-Sachverhalte ist oft einzelfallabhängig. Bei grösseren Beträgen oder unklaren Konstellationen empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Airdrops und Hard Forks

Airdrops gelten steuerlich als Einkommen im Zeitpunkt des Erhalts, sofern ein geldwerter Vorteil entsteht. Der Marktwert im Moment der Gutschrift bestimmt die steuerliche Belastung. Bei Hard Forks, bei denen eine neue Kryptowährung durch Abspaltung entsteht, ist die steuerliche Behandlung im Einzelfall zu prüfen.

Wie gibt man Kryptowährungen in der Steuererklärung an?

Das Kryptowährungsguthaben kann im Steuerformular im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als „übrige Guthaben” deklariert werden, unter Angabe der jeweiligen Kryptowährung. Ein Auszug des Wallets mit allen vorhandenen Guthaben von Bitcoin, Ethereum und Co. zum Stichtag dient als Beleg in der Steuererklärung.

Für Kryptowährungen gibt es bekanntlich keine einheitlichen Kurse. Daher nutzt die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Durchschnittswert aus verschiedenen Krypto-Börsen. Dieser wird in den Kurslisten der Direkten Bundessteuer veröffentlicht. Führt die Steuerverwaltung keinen offiziellen Kurswert der gehaltenen Kryptowährung, kann der Kaufpreis beziehungsweise der Jahresschlusskurs an einer gängigen Börse angegeben werden. Die Handhabung ist hier kantonal unterschiedlich.

Erträge aus Staking, Mining und Lending werden als Einkommen in der Steuererklärung deklariert. Massgebend ist der Marktwert in CHF zum Zeitpunkt des Zuflusses.

Welche Nachweise verlangt die Steuerverwaltung?

Die ESTV verlangt, dass detaillierte Aufzeichnungen über Krypto-Transaktionen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Dazu gehören:

  • Wallet-Adressen und Übersicht aller Bestände
  • Transaktionshistorien von Börsen und Wallets
  • Kontoauszüge mit Ein- und Auszahlungen von Fiatwährungen
  • Art der Krypto-Vermögenswerte, Datum, Einheiten und Wert in CHF zum Transaktionszeitpunkt

Kauf und Verkauf von Kryptowährungen werden in Blockchains festgehalten und können dauerhaft nachvollzogen werden. Kryptowährungen sind insofern alles andere als anonym. Es lohnt sich deshalb, diese von Anfang an vollständig und korrekt zu deklarieren, um Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren zu vermeiden.

CARF: Was bedeutet der neue Informationsaustausch für Schweizer Anleger?

Ab 2027 führt die Schweiz mit dem Crypto Asset Reporting Framework (CARF) einen erweiterten internationalen Informationsaustausch für Kryptowährungen ein. Krypto-Dienstleister werden dann verpflichtet, relevante Daten über Nutzer und deren Transaktionen an die Steuerbehörden zu melden.

CARF ist das Schweizer Äquivalent zur EU-Richtlinie DAC8 und wurde von der OECD entwickelt. Für Schweizer Anleger bedeutet das: Krypto-Aktivitäten auf regulierten Plattformen werden künftig den Steuerbehörden gemeldet. Wer seine Bestände und Erträge nicht korrekt deklariert, riskiert Nachsteuerverfahren.

Krypto Steuer Tools für die Schweiz

Bei einer Vielzahl an Transaktionen und der Nutzung von verschiedenen Börsen und Wallets geht der Überblick schnell verloren. Spezielle Krypto Steuer Tools helfen dabei, alle Krypto-Aktivitäten und steuerlich relevante Ereignisse automatisch zu erfassen.

CoinTracking, Koinly und Blockpit unterstützen die Schweizer Steuerlogik und erstellen einen Report mit dem Vermögenswert Deiner Krypto-Bestände per 31. Dezember. In unserem Krypto Steuer Tool Vergleich findest Du eine detaillierte Gegenüberstellung aller Anbieter.

Fazit: Krypto-Steuern in der Schweiz

Als Fazit ist festzuhalten, dass es bezüglich der Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz einige klare Regeln gibt. Bestände an Kryptowährungen fallen in den Bereich des zu versteuernden Vermögens und müssen zum ESTV-Kurswert am 31. Dezember deklariert werden. Kursgewinne aus dem privaten Handel sind steuerfrei, Kursverluste im Gegenzug steuerlich nicht abziehbar. Es müssen alle Kryptowährungen erfasst werden, nicht nur Bitcoin. Erträge aus Mining, Staking, Lending und Airdrops sind als Einkommen steuerpflichtig.

Für Schweizer Krypto-Anleger ist die Steuerlage im internationalen Vergleich attraktiv. Die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne, die steuerfreien Krypto-zu-Krypto-Tausche und die vergleichsweise niedrige Vermögenssteuer machen die Schweiz zu einem der kryptofreundlichsten Steuerstandorte weltweit. Dennoch sollte die Dokumentationspflicht nicht unterschätzt werden, insbesondere mit dem kommenden CARF-Informationsaustausch ab 2027.

Zum Schluss nochmals der explizite Hinweis: Die vorangegangenen Erläuterungen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Wer bereits mit digitalen Währungen handelt und aus Veräusserungsgeschäften Erträge erwirtschaftet oder den Einstieg plant, sollte unbedingt auf die Hilfestellung eines Steuerexperten vertrauen. Idealerweise verfügen diese bereits über umfassende Erfahrungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Es ist keineswegs so, dass sich inzwischen jede Steuerberaterin und jeder Steuerberater mit der Thematik Steuern auf Kryptowährungen in der Schweiz auskennt.

Häufige Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz

  • CARF (Crypto Asset Reporting Framework) ist ein internationaler Standard der OECD für den automatischen Informationsaustausch zu Krypto-Transaktionen. Die Schweiz führt CARF ab 2027 ein. Krypto-Dienstleister werden dann verpflichtet, Daten über Nutzer und deren Transaktionen an die Steuerbehörden zu melden.

  • Kryptowährungen werden im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als „übrige Guthaben” eingetragen, unter Angabe der jeweiligen Kryptowährung und des Kurswerts am 31. Dezember gemäss der ESTV-Kursliste. Ist ein Coin nicht auf der Kursliste gelistet, kann der Kaufpreis oder der Jahresschlusskurs einer gängigen Börse angegeben werden. Erträge aus Staking und Mining werden als Einkommen deklariert.

  • Für Privatanleger sind Kapitalgewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen in der Schweiz steuerfrei. Allerdings unterliegen Deine Krypto-Bestände der kantonalen Vermögenssteuer und müssen zum Kurswert am 31. Dezember deklariert werden. Erträge aus Staking, Mining und Lending gelten als steuerpflichtiges Einkommen.

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