Achtung: Dieser Artikel bezieht sich auf die Versteuerung in Österreich. Je nach Wohnsitz unterscheiden sich die steuerlichen Behandlungen: Lies hier weiterführende Details zu den österreichischen Nachbarn Schweiz und Deutschland.
Österreich gilt im Vergleich zu etlichen anderen europäischen Ländern als ausgesprochen fortschrittlich. So beheimatet das Land mit dem Unternehmen Bitpanda seit 2014 einen grossen und mehrfach prämierten Kryptodienstleister, der auch ausserhalb Österreichs einen guten Ruf geniesst. Die Nachfrage nach digitalen Währungen im Land steigt stetig. Der Gesetzgeber reagiert zunehmend auf das Interesse und befasst sich der rechtlichen, vor allem der steuerlichen Behandlung der Krypto-Vermögenswerte. Investoren in spe sollten der Steuerthematik im Vorfeld erster Krypto-Transaktionen die nötige Aufmerksamkeit widmen. Aufgrund der Volatilität (Schwankungsbreite) des Kryptosektors sollten Anleger zudem wissen, wie sich Verluste aus Aktivitäten im Bereich digitaler Währungen auf die Steuererklärung auswirken können.
Kryptowährungen sind in Österreich keine Finanzinstrumente
Die wichtigste Information zum Handel mit Kryptowährungen: Digitale Währungen wie Bitcoin oder Ripple werden in Österreich als Teil des Privatvermögens eingestuft und werden vom Finanzamt bis dato nicht als Finanzinstrumente im klassischen Sinne, sondern als „sonstige unkörperliche“ Wirtschaftsgüter eingeordnet. Der Hinweis auf private Investitionen ist deshalb wichtig, weil Krypto-Vermögenwerte als Teil des Betriebsvermögens in Österreich anders behandelt werden. Hier soll es jedoch um den privaten Sektor gehen. Die Rechtslage sah bisher vor, dass mit dem Handel von Coins und Token realisierte Gewinne auf Basis der persönlichen Steuerpflicht versteuert werden. Der in den meisten Ländern wichtige Aspekt der Haltefristen (auch Spekulationsfrist) spielte auch in der Alpenrepublik eine zentrale Rolle für Anleger. Der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf war entscheidend für die Frage nach steuerlicher Relevanz.
Neue Rechtslage für Gewinne aus Kryptowährungen seit März 2022
Bei Einhaltung einer 12-monatigen Haltefrist waren Krypto-Gewinne in Österreich steuerfrei. Nur, wenn Anleger sich früher von Beständen trennten, waren Erträge steuerpflichtig. Schon Ende 2021 kündigte sich durch einen neuen Gesetzesentwurf ein Wandel der bisherigen Rechtslage an. Erste Meldungen nur Kursänderung des österreichischen Fiskus deuteten bereits den Abschied von der Haltedauer als eine wesentliche Grundlage zur Besteuerung von Krypto-Gewinnen an. Dabei kommt nach der Einführung der neuen Regularien vor allem ein Punkt zum Tragen, der neben der generellen Steuerpflicht ungeachtet des Wegfalls der Haltefristen durchaus auf Zuspruch stösst. Neuerdings sieht der Gesetzgeber unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs eine Versteuerung auf Basis der Kapitalertragssteuer (KESt) vor. Die Steuerpauschale liegt bei 27,5 Prozent. Profitieren werden von dieser Änderung insbesondere sehr aktive Trader, deren individueller Einkommenssteuersatz bei bis zu 55 Prozent liegt.
Nachteile für langfristig planende Kryptoanleger
Ein vergleichsweise harter Schlag indes ist die Korrektur für Anleger (beispielsweise sogenannte „Hodler“), die Kryptovermögen länger im Portfolio halten und auf diese Weise bisher eine Besteuerung ausschliessen konnten. Sie werden in Zukunft ebenfalls grundsätzlich Steuern zahlen. Generell wird die neue Steuerlage durchaus positiv aufgenommen. Die neuen Bestimmungen sorgen immerhin für klare Verhältnisse. Das neue „Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I „(ÖkoStRefG 2022 Teil I) trat pünktlich zum 1. März 2022 in Kraft.
Wichtig – Unterscheidung zwischen „alten“ und „neuen“ Kryptovermögen
Aus dem Umfeld der Bundesregierung war schon vor einer ganzen Weile durchgedrungen, dass für Besitzer „älterer“ Vermögen eine Sonderregelung gelten soll. Und tatsächlich: Die alte Rechtslage samt der Vorgaben zu Haltefristen greift nun weiterhin – für alle Altcoins, die nachweislich vor dem 01.3.2021 erworben wurden. Hier gilt weiterhin die einjährige Sperrfrist in Verbindung mit dem progressiven Steuersatz für die Besteuerung von Gewinnen aus Verkäufen. Das Ökosoziale Steuerreformgesetz zielt nicht zuletzt darauf ab, Steuerhinterziehung massiv zu erschweren. Dies stellte kein wirkliches Problem dar, Anlegern konnten Gewinne bei der Erstellung der Steuererklärung schlicht verschweigen.
Aktualisierte Steuerpflicht bezieht sich auf „neue“ Coins
Wie gesagt beziehen sich die aktualisierten Regeln auf Krypto-Anschaffungen nach dem Stichtag 28.02.2021 und damit auf Neuvermögen. Durchweg erfreut fallen die Reaktionen aus der Krypto-Community erwartungsgemäss nicht aus.
Positive und negative Auswirkungen der Krypto-Besteuerung
Für viele Krypto-Fans ist die geänderte Rechtslage also ein zweischneidiges Schwert. So erfreulich die einheitliche Besteuerung ist, so ärgerlich ist zugleich die Abschaffung der Steuerbefreiung bei Verkäufen nach mehr als einem Jahr. Durch die pauschale Steuerpflicht von Krypto-Investitionen wirken sich nun nicht mehr nur Gewinne auf die Steuerbelastung aus. Anleger können ihre Verluste aus Krypto-Spekulationen seit diesem Jahr also auch mit Erträgen aus anderen Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Zinsen oder Dividenden verrechnen lassen. Heisst im Umkehrschluss: Wer mit Kryptowährungen Gewinne erzielt, profitiert beispielsweise von der Berücksichtigung von Verlusten bei Wertpapieren. Als Vorteil der neuen Rechtslage sehen Finanzexperten auch die nun geltende Steuerneutralität beim Tausch digitaler Währungen auf Kryptobörsen und -handelsplätzen. Ein vorzeitiger Tausch war mit Blick auf die bisher geltenden Fristen vielfach steuerpflichtig, galt dieser doch ebenfalls im Grunde als Verkauf.
Wie erfolgt die Besteuerung von Krypto-Erträgen in Zukunft?
Steuerbetrug durch das Verschweigen von Gewinnen will der Fiskus durch eine Meldepflicht vermeiden. Kryptobörsen aus Österreich zeichnen gemäss dem neuen Gesetz für die Steuerabfuhr an das zuständige Finanzamt verantwortlich. Die gute Nachricht für Anleger und Plattformbetreiber: Es gilt eine Übergangsfrist. Die automatische Entrichtung der Steuer gilt für alle Krypto-Einkünfte nach dem 31.12.2023. Genug Zeit also, sich an die veränderte Rechtslage zu gewöhnen. Dabei setzt der Staat auf eine gewisse Freiwilligkeit aufseiten der Börsen. Für die beiden Jahre 2022 und 2023 können Anbieter bereits früher die Kapitalertragssteuer zurückhalten. Angesichts des zu erwartenden Vorlaufs bei der Einbindung des Abrechnungssystems gehen Experten jedoch nicht davon aus, dass allzu viele Anbieter von dieser Option Gebrauch machen werden. Andererseits könnte eine schnellere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Dienstleister während der Übergangsphase zu einem gewissen Wettbewerbsvorteil werden.
Die neuen Regeln könnten indes auch einen Rückgang der heimischen Kundenzahlen führen. Durch einen Wechsel zu ausländischen Börsen könnten Steuerzahler das Gesetz umgehen – freilich mit allen später drohenden rechtlichen Folgen, sollten Einkünfte zukünftig nicht ordnungsgemäss gemeldet werden. Der Gesetzgeber könnte dies verhindern, sollte Österreich die Bereitstellung von Kundeninformationen später auch auf Auslandsanbieter ausweiten. Für die Europäische Union gibt es inzwischen Pläne in dieser Richtung.
Alternative: persönlicher Steuersatz statt Pauschalabzug und Einzelfall-Regeln
Zwar werden Krypto-Erträge auch nach dem 28. Februar gekauften Coins und Token generell steuerpflichtig werden. Wer jedoch ältere Vermögen hält, kann nach einer genauen Berechnung der Belastungen die Besteuerung nach dem progressiven Steuersatz beantragen. Hier lohnt es sich genau hinzusehen, welcher Ansatz der „günstigere“ ist. Der Steuersatz in Höhe von 27,5 Prozent wird ansonsten auch für Gewinne aus Krypto-Mining angesetzt – der Progressiv-Satz gilt, wenn Aktivitäten im Bereich Mining „nach Art und Umfang über die reine Vermögensverwaltung“ hinausgehen. Gemeint sind Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit. Hier können die Steuern bei bis zu 55 Prozent liegen, dank des progressiven Steuersatzes.
Staking, Krypto-Erbschaften und Derivat-Erträge
Mittels Staking erhaltene Kryptowährungen – gleiches gilt für Airdrops und andere „Belohnungsmodelle“ – wertet das neue Gesetz nicht als Einkünfte im eigentlichen Sinn und geht nicht von Anschaffungskosten aus. Werden solche Coins später verkauft, greift die Kapitalertragssteuer. Schenkungen oder Erbschaften in Kryptowährungen fallen ihrerseits unter die Kapitalertragssteuer. Es sei denn, Bestände wechseln als privater Kredit den Besitzer. Dann gilt Experten zufolge der progressive Steuersatz. Wer auf Finanzderivate wie CFDs oder Binäroptionen setzt und auf Kursentwicklungen digitaler Währungen „wettet“, ist ebenfalls an den progressiven Steuersatz gebunden. Eine Ausnahme: Behalten österreichische Börsen auf freiwilliger Basis schon jetzt Einkünfte anteilig ein, kommen Anleger in den Genuss des vielfach geringeren Steuersatzes von 27,5 Prozent.
Verständliche und lückenlose Nachweise vermeiden Probleme bei der Versteuerung
Ganz gleich, wann Anleger in den Markt einsteigen und zu welchem Zeitpunkt Käufe und Verkäufe getätigt werden, sollten sie stets den wohl wichtigsten Hinweis von Steuerexperten kennen und berücksichtigen:
Der erste elementare von Steuerexperten lautet:
→ Wer in Kryptowährungen investiert, sollte von Anfang an darauf achten, alle Transaktionen so gut wie möglich und ohne Lücken zu dokumentieren! |
Dieser Leitsatz wird durch neue Besteuerung in Österreich für Krypto-Erträge nun noch relevanter.
Dass Behörden zunehmend dazu übergehen, auf das Einreichen umfangreicher Unterlagen zu allen Dokumente verzichten, bedeutet nicht, dass der Fiskus beim kleinsten Verdacht auf fehlerhafte Angaben nicht dennoch genau hinsieht. Steuerberater raten nun umso dringender, trotzdem alle verfügbaren Nachweise wie Unterlagen zu Krypto-bezogenen Konten und Depots aufzubewahren. Im Zweifelsfall kann die zuständige Behörde im Nachhinein das Vorlegen von Dokumenten verlangen. Darauf sollten Steuerzahler optimal vorbereitet sein. Wie Anleger die neue Rechtslage aufnehmen, ist am Ende eine Frage der individuellen steuerlichen Situation.
Zuletzt der unverzichtbare Hinweis: Diese Übersicht stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Krypto-Investoren sollten zur Sicherheit immer den Kontakt zum Steuerberater und anderen Experten suchen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Andere Länder, andere Besteuerung:
Besteuerung von Kryptowährungen und Gewinnen in der Schweiz
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Zum Schluss nochmals der explizite Hinweis: Die vorangegangen Erläuterungen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Wer bereits mit digitalen Währungen handelt und aus Veräusserungsgeschäften Erträge erwirtschaftet oder den Einstieg plant, sollte unbedingt auf die Hilfestellung eines Steuerexperten vertrauen. Idealerweise verfügen diese bereits über umfassende Erfahrungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Es ist keineswegs so, dass sich inzwischen jede/r Steuerberater/in mit der Thematik Steuern auf Kryptowährungen in Österreich auskennt. Die Spezialisten klären auch ausführlich über Besonderheiten und Fristen für den Verkauf sowie besondere Bedingungen mit Blick auf die individuelle Besteuerung von Gewinnen und Verlusten auf.