Achtung: Dieser Artikel bezieht sich auf die Versteuerung in Deutschland. Je nach Wohnsitz unterscheiden sich die steuerlichen Behandlungen: Hier fassen wir aktuelle Daten zur Lage in der Schweiz und Österreich zusammen.

Kryptowährungen erreichen zunehmend den sogenannten Mainstream. Das Interesse ist angesichts teils enormer Renditen für Krypto-Investoren und Händler nur allzu gut nachvollziehbar. In vielen Ländern aber sich Spekulationen mit digitalen Währungen noch immer in einer Art Grauzone. Grund genug, sich mit der Frage zu befassen: Wie geht der deutsche Fiskus mit dem Thema Kryptowährungen um? Wer über einen Einstieg in den nicht minder spannenden Bereich Mining nachdenkt, sollte sich zwingend mit der steuerlichen Behandlung von Erträgen am Kryptomarkt ausgiebig befassen. Wer in Deutschland Gewinne verschweigt, muss schlimmstenfalls mit Problemen vonseiten des zuständigen Finanzamtes rechnen. Zugleich stellt sich die Frage, ob und wie sich Verluste aus Krypto-Transaktionen steuerlich bemerkbar machen können.

Richtig ist: Trotz der allmählichen Entstehung einheitlicher Regeln weiss auch manche Behörde nicht mit Kryptowährungen umzugehen. In den nächsten Abschnitten möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen.

Der erste und wohl elementarste Tipp von Steuerexperten lautet:

→ Wer in Kryptowährungen investiert, sollte von Anfang an darauf achten, alle Transaktionen so gut wie möglich und ohne Nachweis-Lücken zu dokumentieren!

Die Rücksprache mit thematisch erfahrenen Fachanwälten und Steuerberatern empfiehlt sich insbesondere für Einsteiger. Dieser Schritt ist primär ratsam, wenn Transaktionen nicht über zugelassene Kryptobörsen erfolgen.

Wie steht es um die rechtliche Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland?

Wichtig für deutsche Anleger rund um das Thema der Steuer auf Kryptowährungen erst einmal die Frage, ob digitale Währungen im Heimatland überhaupt legal sind. Die Antwort ist schnell gefunden: Bitcoin, Ethereum und Co. können in Deutschland durchaus legal gekauft und verkauft werden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich Investoren für das Mining (Schürfen) digitaler Währungen interessieren. Wer Kunden gewerbsmässig Kryptodienstleistungen – etwa als Betreiber einer Kryptobörse – anbieten möchte, muss in Deutschland inzwischen eine entsprechende Lizenz beantragen. Für Anleger und damit Steuerzahler ist durch die genannten Legalität klar geregelt, dass Kryptowährungen steuerlich relevant sind. Als rechtliche Basis für den Kryptohandel mit Coins und Token dient § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Dieses stuft Transaktionen mit Digitalwährungen als sogenannte private Veräusserungsgeschäfte (PVG) und „sonstige Wirtschaftsgüter“ ein. Daraus ergibt sich eine Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz jedes Steuerzahlers, der mit Kryptowährungen Gewinne erzielt. Wie bei vielen anderen Finanzprodukten sieht der Gesetzgeber bei der Besteuerung von Kryptogeschäften in Deutschland bestimmte Spekulationsfristen vor. Die besagte Frist liegt aktuell (Stand: 04/2022) liegt bei einem Jahre. Wer digitale Währungen wie Bitcoin oder Ethereum in Fiatgeld umtauscht, zahlt Steuern – vorausgesetzt, Verkäufe werden vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Erwerb getätigt. Die Regelung gilt gleichermassen für den gewinnbringenden Tausch von einer in eine andere Kryptowährung.

Wichtig:

→ Kryptogewinne sind dem Finanzamt im Rahmen der (jährlichen) Steuererklärung ordnungsgemäss und fristgerecht zu melden! Eine während der Prüfung entdeckte Nicht-Meldung kann im schlimmsten aller Fälle als Steuerhinterziehung mit Strafen einhergehen.

Dass neue Steuerregeln bei Kryptoinvestments umstritten (gerade bei Fans der ersten Stunde des Kryptomarktes) sind, ändert nichts an der inzwischen geltenden steuerrechtlichen Berücksichtigung.

Steuern auf Kryptowährungen im Jahr 2022

So gelingt die Besteuerung von Krypto-Gewinnen erfolgreich

Der Hinweis auf die Einordnung von Krypto-Beständen als „andere Wirtschaftsgüter“ ist für Anleger vor allem deshalb wichtig, weil sich daraus eine andere Behandlung durch den Fiskus ergibt, als es etwa bei Aktien, Anleihen und ähnlichen Wertpapieren gegeben ist. Bitcoin und Co. gelten eben nicht als offizielle gesetzliche Zahlungsmittel, sondern sozusagen als „Privatgeld“. Zum Vergleich: Aktiengewinne unterliegen der Behandlung als Einkünfte aus sogenanntem. Die noch relativ frische Rechtslage für digitale Währungen geht für Krypto-Investoren mit einem gewissen Vorteil einher. Der Grund: Daraus, dass ein Kryptogewinn nicht als Kapitalertrag gilt, entfällt die sonst übliche Abgeltungssteuer von 25 %.

Diese Vorschrift gilt wie gesagt für privat getätigte Verkäufe – sowohl beim Tausch zwischen unterschiedlichen Digitalwährungen als auch beim Tausch einer Kryptowährung in eine Fiatwährung wie den Euro oder Schweizer Franken. Wir betonen nochmals: Von der Meldepflicht sind Steuerzahler dadurch nicht befreit.

Private Krypto-Anleger müssen Erträge melden und Fristen kennen

Um zu verstehen, wann genau Sie auf private Gewinne aus Krypto-Geschäften zahlen müssen, hängt, wie weiter oben erwähnt, vorrangig von der Haltedauer ab. Wer erworbene Coins und Token für ein Jahr oder länger in der Krypto-Wallet (der digitalen Geldbörse) verwahrt, muss spätere Gewinne nicht versteuern. Entscheiden Sie sich indes für einen vorzeitigen Verkauf – also vor Ablauf der besagten Frist – werden Ihre Erträge auf Basis Ihres persönlichen Steuersatzes besteuert.

Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die Steuerzahler kennen müssen. Im Grunde geht es um zwei wesentliche Kriterien:

  1. Versteuert wird die Differenz zwischen den vormaligen Kosten der Anschaffung und dem realisierten Verkaufspreis
  2. typisch für „private Veräusserungsgeschäfte“: Anleger profitieren von einer jährlichen Freigrenze in Höhe von 600 Euro

Wie so oft, wenn es um das Thema Besteuerung geht, gibt es auch hier einen Aspekt, den jede Anlegerin und jeder Anleger kennen muss. Gemeint ist der Unterschied zwischen der „Freigrenze“ auf der einen und dem Begriff des „Freibetrags“ auf der anderen Seite. In diesem Zusammenhang geht es um eine Freigrenze. Daraus folgt: Ihr gesamter Gewinn aus Krypto-Veräusserungen muss versteuert werden, wenn dieser höher als die Freigrenze ausfällt. Also selbst, dann der Gewinn pro Jahr nur minimal über dem Grenzwert liegt. Ein Freibetrag hingegen würde bedeuten, dass eine bestimmte Summe x grundsätzlich steuerfrei ist und erst Summen oberhalb der Grenze unter die Steuerpflicht fallen.

Der richtige Ort für Krypto-Gewinne in der Steuererklärung

Wer die Steuererklärung selbst anfertigt, trägt seine Gewinne aus dem Handel mit digitalen Währungen in der „Anlage SO“ ein. Nochmals der Hinweis: Hier geht es ausnahmslos um privat erzielte Gewinne. Für Unternehmen mit gewerblichen Gewinnen sieht der Gesetzgeber eine andere Regelung vor. Zum einen entfällt beim geschäftsmässigen Handel wie erwartet die Bewertung als privates Veräusserungsgeschäft. Darüber hinaus entfällt hierbei auch die einjährige Haltefrist für die Befreiung von der Steuerpflicht. Wer als Unternehmer mit Kryptowährungen handelt, versteuert Erträge über die Regelungen zum Betriebsvermögen.

Für die private Versteuerung sieht der Fiskus in Deutschland zwei unterschiedliche Wege vor. Geschuldet ist dies nicht zuletzt der Tatsache, dass Kurse von Kryptowährungen bei Kryptobörsen oft deutlichen Kursschwankungen unterliegen und zugleich zwischen verschiedenen Handelsplätzen abweichende Kurse angesetzt werden. Im Mittelpunkt der Besteuerung steht vorrangig der Abzug der Veräusserungspreise vom Preis im Moment der Anschaffung. Bei der Besteuerung von Kryptowährungen und Gewinnen in Deutschland entscheidet der Einzelfall, welche der beiden folgenden Vorgehensweise die richtige ist. FIFO- oder LIFO-Methode? Viele deutsche Finanzbehörden bevorzugen die erst genannte Variante. Eine genauere Betrachtung verdienen beide Wege.

Modell 1: die Berechnung der Gewinne aus Kryptogeschäften mittels FIFO-Methode

Die Abkürzung „FIFO“ steht für „First in – First out“. Hintergrund ist hierbei die Annahme, dass zuerst erworbene Coins und Token in der Wallet auch zuerst wieder verkauft werden. Vorteilhaft ist diese Annahme gerade für Anleger, die während eines Bullenmarktes, also zu Beginn einer Phase deutlich steigender Kurse erworben haben und einen Verkauf zur Mitnahme stattlicher Gewinne nutzen.

Modell 2: die Besteuerung anhand der LIFO-Methode

Die LIFO-Methode stellt im Grunde das Gegenstück zur erstgenannten Methode dar. Entsprechend steht „LIFO“ für „Last in – First out“. Hier wird davon ausgegangen, dass jene Kryptowährungen zuerst verkauft werden, die zuletzt den Weg ins Portfolio gefunden haben.

Achtung:

→ Steuerzahler können Gebühren für Wallets sowie für Handelskonten bei Kryptobörsen und anderen Handelsplattformen steuerlich geltend machen.

Kosten können also (wie übrigens auch Verluste aus Veräusserungsgeschäften) mit verbuchten Gewinnen während eines Steuerjahres verrechnet werden. Gebühren und Verluste sollten also im Sinne einer Gegenrechnung unbedingt ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Dabei können Verluste sowie mit Blick aus dem Vor- als auch Folgejahr verrechnet werden.

Akzeptiert das Finanzamt meine Geschäfte als private Geschäfte?

Eine zentrale Frage ist am Ende auch jene nach der Akzeptanz aufseiten des Finanzamtes, wenn es darum geht, ob Behörden einen Gewinn als privat anerkennen. Gute Aussichten auf eine Anerkennung haben Anleger, die nur selten mit Kryptowährungen handeln, Gewinne korrekt angeben und vergleichsweise geringe Erträge erzielen. Je mehr Transaktionen Steuerzahler angeben und je höher das Transaktionsvolumen, desto eher droht die Einordnung des Kryptohandels durch die zuständigen Sachbearbeiter. Ungleich höher ist das Risiko, dass Käufe und Verkäufe als gewerbsmässiger Handel eingestuft werden, wenn Veräusserungen regelmässig vor Ablauf der 12-monatigen Haltefrist erfolgen. Abschliessend sei noch der Sonderfall sogenannter Initial Coin Offerings (ICO) thematisiert. Die steuerliche Bewertung in diesem Bereich fällt vielen Behörden nach wie vor schwer. Deshalb sei hier nochmals darauf hingewiesen werden, wie wichtig eine professionelle Beratung ist, wenn Anleger regelmässig Krypto-Rücklagen veräussern.

Last but not least möchten wir an dieser Stelle nochmals auf zwei Punkte hinweisen:

Die Konsultation eines auf das Thema spezialisierten Experten im Vorfeld erster Transaktionen ist dringend angeraten. Denn schon kleine Fehler oder nicht korrekt/vollständig gemeldete Gewinne bergen das Risiko, dass das Finanzamt im Ernstfall nicht von versehentlichen Falschmeldungen, sondern von Vorsatz und somit Steuerbetrug ausgeht. Umso mehr gilt dies für Unternehmen. Noch wichtiger aber ist, dass die vorangegangenen Erklärungen nicht als verbindliche Rechtsberatung zu verstehen sind. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben kann und soll. Auch deshalb, weil sich die Lage zur Besteuerung von Kryptowährungen und Gewinnen in Deutschland wie in vielen Ländern noch in einer Art Findungsphase befindet.

Die erst seit einigen Monaten zuständige neue Bundesregierung befasst sich zunehmend mit dem Thema. Schon bald könnte die „Ampel-Koalition“ weitere Anpassungen des bisher für Anleger recht undurchsichtigen Rechtslage vornehmen.

Andere Länder, andere Besteuerung:

Besteuerung von Kryptowährungen und Gewinnen in der Schweiz

Besteuerung von Kryptowährungen und Gewinnen in Österreich

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Zum Schluss nochmals der explizite Hinweis: Die vorangegangen Erläuterungen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar.  Wer bereits mit digitalen Währungen handelt und aus Veräusserungsgeschäften Erträge erwirtschaftet oder den Einstieg plant, sollte unbedingt auf die Hilfestellung eines Steuerexperten vertrauen. Idealerweise verfügen diese bereits über umfassende Erfahrungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Es ist keineswegs so, dass sich inzwischen jede/r Steuerberater/in mit der Thematik Steuern auf Kryptowährungen in Deutschland auskennt. Die Spezialisten klären auch ausführlich über Besonderheiten und Fristen für den Verkauf sowie besondere Bedingungen mit Blick auf die individuelle Besteuerung von Gewinnen und Verlusten auf.

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