In Österreich gelten für Kryptowährungen seit der Steuerreform 2022 deutlich andere Regeln als noch vor wenigen Jahren. Während Bitcoin-Gewinne früher unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkauft werden konnten, unterliegen viele Krypto-Erträge mittlerweile der Kapitalertragssteuer (KESt) von 27,5 Prozent.

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Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen sogenanntem Altvermögen und Neuvermögen. Zusätzlich gelten für Staking, Lending, Mining oder Airdrops eigene steuerliche Besonderheiten. Wer in Österreich mit Kryptowährungen handelt oder Einkünfte über digitale Assets erzielt, sollte sämtliche Transaktionen möglichst genau dokumentieren.

Seit 2026 greifen ausserdem neue EU-weite Meldepflichten für Kryptodienstleister. Dadurch steigt die Transparenz gegenüber den Steuerbehörden weiter an.

Bereich Regelung in Österreich
Steuersatz auf Krypto-Gewinne 27,5 % KESt
Steuerfreie Verkäufe nach 1 Jahr? Nur bei Altvermögen
Krypto-zu-Krypto-Tausch Grundsätzlich steuerneutral
Staking steuerpflichtig? Ja, spätestens beim Verkauf
Mining steuerpflichtig? Ja
Verlustverrechnung möglich? Teilweise ja

Das Wichtigste zur Krypto-Steuer in Österreich

  • Seit März 2022 gelten Kryptowährungen in Österreich steuerlich grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
  • Für viele Krypto-Gewinne gilt ein fixer Sondersteuersatz von 27,5 %.
  • Die frühere steuerfreie Spekulationsfrist gilt nur noch für Altvermögen.
  • Der Tausch zwischen zwei Kryptowährungen löst in Österreich grundsätzlich keine unmittelbare Steuerpflicht aus.
  • Erträge aus Staking, Lending oder Mining können steuerpflichtig sein.
  • Bestimmte Verluste dürfen mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.

Wann fallen in Österreich Steuern auf Kryptowährungen an?

Nicht jede Krypto-Transaktion führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Entscheidend ist vor allem, welche Art von Vorgang vorliegt. In diesem Abschnitt erklären wir Dir, wann genau Steuern auf Deine Kryptowährungen in Österreich anfallen. Die folgende Tabelle zeigt Dir die wichtigsten Informationen zudem im Überblick.

Transaktion Steuerliche Behandlung
Kauf von Kryptowährungen Keine Steuer
Verkauf gegen Euro Steuerpflichtig
Krypto-zu-Krypto-Tausch Grundsätzlich steuerneutral
Bezahlen mit Kryptowährungen Kann steuerpflichtig sein
Staking-Erträge Steuerlich relevant
Mining-Erträge Steuerpflichtig

Verkauf gegen Euro oder Fiatgeld

Sobald Kryptowährungen gegen Euro oder andere staatliche Währungen verkauft werden, entsteht grundsätzlich ein steuerpflichtiger Vorgang. Liegt ein steuerpflichtiger Gewinn vor, greift in Österreich meist der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent.

Krypto-zu-Krypto-Transaktionen

Ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Ländern: Der direkte Tausch zwischen Kryptowährungen gilt in Österreich grundsätzlich nicht als steuerpflichtiger Verkauf. Tauschst Du beispielsweise Bitcoin gegen Ethereum, entsteht dadurch normalerweise noch keine unmittelbare KESt-Pflicht. Die steuerliche Belastung entsteht meist erst später bei der Umwandlung in Fiatgeld oder bei anderen steuerrelevanten Vorgängen.

Zahlungen mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen

Wenn Du mit Kryptowährungen bezahlen möchtest, musst Du die steuerlichen Auswirkungen in Österreich ebenfalls beachten. Steuerlich wird die Zahlung so behandelt, als ob die verwendete Kryptowährung zunächst verkauft und anschliessend für den Kauf der Ware oder Dienstleistung eingesetzt wurde. Dadurch kann auch beim Bezahlen mit Kryptowährungen Kapitalertragssteuer anfallen, sofern seit dem ursprünglichen Kauf ein steuerpflichtiger Wertzuwachs entstanden ist.

Wie werden Gewinne aus Kryptowährungen berechnet?

Für die Steuerberechnung wird grundsätzlich die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös herangezogen.

Zusätzlich können bestimmte Kosten berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • Gebühren von Krypto-Börsen
  • Trading-Gebühren
  • Transaktionskosten
  • Wallet-Kosten

Je umfangreicher die Handelsaktivitäten werden, desto wichtiger wird eine saubere Aufbereitung aller Daten.

FIFO-Methode in Österreich

In Österreich wird häufig das FIFO-Prinzip angewendet.

FIFO bedeutet „First In First Out“. Steuerlich wird dabei angenommen, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst wieder verkauft werden.

Gerade bei regelmässigen Käufen über Krypto-Sparpläne oder bei mehreren Nachkäufen kann dies die spätere Steuerberechnung erheblich beeinflussen.

Welche Kryptowährungen gelten in Österreich als Altvermögen?

Die steuerliche Behandlung hängt in Österreich stark vom Anschaffungszeitpunkt ab.

Als Altvermögen gelten Kryptowährungen, die bis einschliesslich 28. Februar 2021 gekauft wurden. Für diese Coins bleibt die alte Regelung bestehen. Gewinne aus Verkäufen nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist können weiterhin steuerfrei sein.

Alle Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 angeschafft wurden, zählen steuerlich zum Neuvermögen. Für diese Bestände gilt die neue Besteuerung mit 27,5 % KESt unabhängig von der Haltedauer.

Gerade langjährige Anleger sollten deshalb ihre älteren Bestände sauber dokumentieren, um Altvermögen im Zweifel nachweisen zu können.

Verlustverrechnung bei Kryptowährungen

Nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste spielen steuerlich eine wichtige Rolle.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Verluste aus Kryptowährungen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Allerdings bestehen Einschränkungen. So ist beispielsweise keine allgemeine Verrechnung mit klassischen Sparzinsen möglich.

In vielen Fällen erfolgt die Verlustverrechnung nicht automatisch über die Börse, sondern erst im Rahmen der Steuererklärung.

Gerade nach starken Kursrückgängen oder Börseninsolvenzen kann eine professionelle steuerliche Aufarbeitung sinnvoll sein.

Wie werden Staking, Lending und DeFi in Österreich besteuert?

Neben dem klassischen Handel nutzen viele Anleger zusätzliche Möglichkeiten, um mit Kryptowährungen laufende Erträge zu erzielen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Staking
  • Lending
  • Liquidity Mining
  • Yield Farming
  • DeFi-Protokolle

Je nach Struktur können diese Erträge steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

Staking und Lending

Bei bestimmten Staking– oder Lending-Erträgen erfolgt zunächst keine unmittelbare Besteuerung im Zeitpunkt des Zuflusses.

Stattdessen werden die Anschaffungskosten der erhaltenen Coins häufig mit 0 € angesetzt. Dadurch kann später beim Verkauf der gesamte Erlös steuerpflichtig werden.

Gerade bei internationalen Plattformen oder komplexeren DeFi-Protokollen wird die steuerliche Nachvollziehbarkeit schnell anspruchsvoll.

Mining und gewerbliche Tätigkeiten

Mining wird in Österreich häufig nicht mehr als reine Vermögensverwaltung angesehen.

Wer grössere Mining-Setups betreibt oder regelmässige Einnahmen erzielt, kann schnell in den Bereich der gewerblichen Tätigkeit fallen. Dadurch ergeben sich teilweise völlig andere steuerliche Folgen als beim privaten Handel.

Airdrops und Hard Forks

Auch kostenlose Token-Zuflüsse können steuerlich relevant werden.

Je nach Ausgestaltung des jeweiligen Projekts kann bereits der Erhalt steuerlich Bedeutung haben oder erst der spätere Verkauf der erhaltenen Coins.

Wie funktioniert der KESt-Abzug bei österreichischen Krypto-Börsen?

Für Kapitalerträge aus Kryptowährungen nach dem 31.12.2023 müssen inländische Kryptodienstleister unter bestimmten Voraussetzungen Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Dadurch soll die steuerliche Abwicklung für Anleger vereinfacht werden.

Wer hingegen internationale Plattformen oder ausländische Börsen nutzt, muss seine steuerlichen Verpflichtungen häufig selbst im Rahmen der Steuererklärung erfüllen.

DAC8 und neue Krypto-Meldepflichten

Innerhalb der Europäischen Union entstehen zunehmend einheitliche Meldepflichten für Kryptodienstleister.

Grundlage hierfür ist unter anderem DAC8. Dadurch sollen Steuerbehörden künftig deutlich einfacher Informationen über Kryptotransaktionen erhalten.

Die ersten Meldungen für den Meldezeitraum 2026 erfolgen voraussichtlich im Jahr 2027.

Gerade Anleger mit grösseren Volumina oder internationalen Börsenkonten sollten deshalb davon ausgehen, dass Transaktionen langfristig nachvollziehbar bleiben.

Welche Unterlagen sollten Krypto-Anleger aufbewahren?

Eine möglichst vollständige Dokumentation bleibt einer der wichtigsten Punkte bei der Besteuerung von Kryptowährungen.

Aufbewahrt werden sollten insbesondere:

  • CSV-Exporte von Krypto-Börsen
  • Wallet-Adressen
  • Steuerreports
  • Transaktionshistorien
  • Ein- und Auszahlungsnachweise
  • Gebührenübersichten

Gerade bei mehreren Wallets oder DeFi-Anwendungen kann die Nachvollziehbarkeit schnell verloren gehen.

Der wichtigste Hinweis von Steuerexperten lautet:

→ Wer in Kryptowährungen investiert, sollte sämtliche Transaktionen von Anfang an möglichst vollständig dokumentieren.

Fazit: Das solltest Du über die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich wissen

Österreich verfügt mittlerweile über vergleichsweise klare Regeln für die Besteuerung von Kryptowährungen. Besonders die Einführung des festen KESt-Satzes von 27,5 % hat für mehr steuerliche Planbarkeit gesorgt.

Dennoch bleibt die Materie komplex. Gerade Altvermögen, DeFi-Anwendungen, internationale Börsen oder gewerbliche Tätigkeiten können schnell zu komplizierten Einzelfällen führen.

Wer regelmässig mit Kryptowährungen handelt oder zusätzliche Erträge erzielt, sollte seine Aktivitäten deshalb möglichst sauber dokumentieren und bei grösseren Beträgen professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich

  • Nein, der reine Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung gilt in Österreich grundsätzlich als steuerneutral.

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  • Nur bei sogenanntem Altvermögen. Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden, können nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden.

  • Die Höhere der Krypto-Steuer auf Gewinne in Österreich beträgt grundsätzlich die Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent.

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