Ab 2020 ist es für deutsche Banken legal sein, Kryptowährungen wie Bitcoin zu verkaufen. In Deutschland tätige Finanzinstitute dürfen derzeit noch keine Kryptowährungen direkt an ihre Kunden verkaufen, doch dies könnte sich dank des geplanten Gesetzes zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie der EU in Zukunft ändern. Damit dürften deutsche Banken künftig Bitcoin aufbewahren und anderen Kryptodienstleistungen anbieten.

Wie letzte Woche im Bundestag beschlossen, werden Kryptowerte in Deutschland zu einem offiziellen, regulierten Finanzinstrument. Das neue Geldwäschegesetz erlaubt Banken die Verwahrung und das Angebot von Kryptowährungen. Damit könnte sich für deutsche Banken ab 2020 ein neues Geschäftsfeld eröffnen. Aktuell bietet kein Institut seinen Kunden virtuelle Assets an, bis auf die Berliner Bitwala-Bank. Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet und wartet nun auf den Konsens der 16 Bundesländer.

Bitcoin aufbewahren bei deutschen Banken? Krypto-Community zufrieden

Die deutsche Krypto-Community ist mit dem Gesetzentwurf zufrieden und findet, Deutschland sei damit auf gutem Weg, ein Krypto-Himmel zu werden. Wenn die Bundesländer dem Vorschlag zustimmen, könnten deutsche Staatsbürger ihre digitalen Währungen direkt bei Banken halten. Dabei werden Banken passende Online-Banking-Lösungen für die gesamte Palette von Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen und Kryptowährungen bereitstellen. Dies bedeutet, dass Kryptoinhaber auf Knopfdruck auf ihr Guthaben zugreifen werden können.

Der finale Gesetzentwurf sieht auch eine Streichung des sogenannten Trennungsgebots vor. Laut diesem hätte das neugeregelte Kryptoverwahrgeschäft nicht zusammen mit anderen regulierten Bankgeschäften aus derselben rechtlichen Einheit angeboten werden dürfen. Bisher mussten Banken auf spezielle Tochterunternehmen oder externe Verwahrstellen zurückgreifen.

Interessanterweise begrüsst auch der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) die Neuregelung. Es wird argumentiert, dass Kreditgeber bereits Erfahrung mit der Speicherung von Kundenvermögen und dem Risikomanagement haben. Das neue Gesetz könnte kryptobezogene Geldwäsche verhindern und deutschen Anlegern den Zugang zum Kryptoraum über inländische Fonds ermöglichen.

Experten für den Verbraucherschutz sind besorgt

Allerdings ist nicht jeder mit dem Gesetzentwurf zufrieden, denn Kritiker fürchten weniger Schutz für Verbraucher. Das Verbraucherzentrum Baden-Württemberg befürchtet, dass die Banken mit den neuen Produkten aggressiver verkaufen werden und mit allen Mitteln auf neue Kunden abzielen. Es besteht jedoch Gefahr, dass die Kunden möglicherweise nicht ausreichend über die potenziellen Risiken einer Investition in Kryptos informiert werden. Bei der Verwahrung von Krypto-Assets müsse auch die Aufsicht Bafin die zusätzlichen IT-Risiken intensiv prüfen, denn Bitcoin aufbewahren stellt ganz neue Anforderungen an die technischen Infrastruktur.

Der Begriff „Kryptowerte“ wird nun erstmals im deutschen Recht auftauchen und definiert und gilt damit als der Kern der Neuregelung. Laut Definition handelt es sich bei Kryptowerten um digitale Darstellungen eines Werts, der von keiner öffentlichen Stelle oder Zentralbank emittiert wurde, jedoch zu Anlagezwecken dient und als Zahlungs- sowie Tauschmittel akzeptiert wird. Am 29. November 2019 hat der Bundesrat das Gesetz endgültig beschlossen, womit die Neuregelung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.

Sollten nun die 16 Bundesländer zustimmen, wäre dies ein erster Schritt aus Deutschlands Dörnröschen-Schlaf beim Thema Kryptowährungen und Bitcoin. Denn wie die “CoinPro.ch-Serie: Bitcoin auf der Welt” zeigt, ist das Verhältnis eher schwierig: Deutschland und Bitcoin. Auch wenn es dem Grundgedanken des Bitcoin ein wenig entgegenläuft, wäre es wohl ein wichtiger Schritt in Richtung verbesserte Adaption von Kryptowährungen.

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