Wegen Verstoss gegen das Wertpapiergesetz hat die US-Regulierungsbehörde SEC das Telegram-Offering gestoppt. Dabei sah bis hierhin alles sehr gut aus. (Rückblick) und GRAM wurde bereits als der erfolgreiche Libra gehandelt.

Die SEC (United States Securities and Exchange Commission) hat in einer Pressemitteilung vom 11. Oktober bekanntgegeben, dass der geplante GRM-Token ein nicht registriertes Token-Offering darstellen würde. Beim Gericht in Manhattan wurde ein Antrag auf eine Notmassnahme und einstweilige Verfügung gegen das Telegram Open Network (TON) eingereicht.

Token-Verkauf nicht bei der SEC registriert

Im Antrag wird behauptet, dass der Verkauf der GRM-Token weder von Telegram noch durch das TON registriert wurde. Da die Regulierungsbehörde diese Tokens jedoch als Wertpapiere betrachtet (und den Bitcoin nicht?), hätten diese bei der SEC unter dem Wertpapiergesetz von 1933 registriert werden müssen. Mit dieser Notmassnahme soll verhindert werden, dass die digitalen Tokens von Telegram an den US-Märkten rechtswidrig verkauft werden.

Der Hintergrund und das Problem

Anfangs 2018 hatte Telegram bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC jedoch den sogenannten „Antrag D“ eingereicht. Einen solchen Antrag können Unternehmen stellen, wenn sie ein Wertpapier wollen, ohne dieses registrieren zu müssen.

In diesem Fall gelten zwei entsprechende Ausnahmeregelungen:

  • Die Ausnahmeregel 506 (b) sieht vor, dass das Wertpapier nicht beworben werden darf, jedoch an akkreditierte sowie nicht akkreditierte Investoren verkauft werden kann. Dabei müssen auch die nicht akkreditierten Investoren bestimmte Voraussetzungen erfüllen, d.h. über ausreichend Expertise und Kenntnisse in Wirtschafts- und Finanzdingen verfügen, um die Risiken und Chancen des Investments abschätzen zu können.
  • Die Ausnahmeregel 506 (c) lässt lediglich einen Verkauf an akkreditierte Investoren zu, allerdings darf das Unternehmen in diesem Fall den Verkauf von seinem Wertpapier auch bewerben.

Im Formular D hatte Telegram entsprechend eine Ausnahmegenehmigung nach 506(c) erbeten. Deshalb sollte die Telegram Kryptowährung namens GRM im Rahmen des Token-Verkaufs nur an akkreditierte Investoren verkauft werden.

Das Problem: Die Investoren wären dann in der Lage, die Kryptowährung (die in diesem Fall als Wertpapier klassifiziert wird) weiterzuverkaufen. Dies würde wiederum gegen die Ausnahmeregelung 506(c) verstossen, da durch Weiterverkäufe an die breite Öffentlichkeit auch nicht akkreditierte Investoren Zugang zu der Telegram-Aktie hätten.

Weiterverkauf an die breite Öffentlichkeit verhindert

Um den bevorstehenden Verkauf der Telegram Kryptowährung zu stoppen und zu verhindern, dass nicht akkreditierte Investoren in den Besitz der Tokens kommen, hat die Aufsichtsbehörde eine Notverordnung verabschiedet. Ein Weiterverkauf an die breite Öffentlichkeit könne ansonsten nicht mehr aufgehalten oder rückgängig gemacht werden, da auch viele Käufer anonym bleiben würden.

Die Betreiber des Telegram Channels TON legen Pause ein

Nach dem Warnsignal der SEC legt ein privater Telegramm-Kanal für Investoren von TON eine „Zwangspause“ ein. Aufgrund der zunehmenden regulatorischen Unsicherheit kündigten die Betreiber des TON Channels am 12. Oktober eine temporäre Aussetzung ihrer Arbeit an. Diese Ankündigung ist zurzeit auch der einzige Beitrag im Kanal, der mittlerweile 2.400 Abonnenten zählt. Alle vorherigen Beiträge sind gelöscht worden.

In der Ankündigung erklärt das TON Board, dass eine Pause eingelegt wird, um sich an die Richtlinien anzupassen und neue Informationen zu analysieren. Eine Rückkehr ist geplant, sobald über den rechtlichen Status von TON und Gram mehr Klarheit besteht.

Telegram: 18 Monate ohne klares Feedback von SEC

Nachdem die SEC die Notverordnung verabschiedete, wandten sich die Entwickler von Telegram Open Network (TON) an ihre Investoren. Laut diesem Schreiben versuche das Unternehmen bereits seit 18 Monaten ein Feedback von der SEC bezüglich der TON-Blockchain einzuholen.

Das Unternehmen äußerte darin Überraschung und Enttäuschung, dass die Aufsichtsbehörde unter derartigen Umständen Klage eingereicht hat und zeigte sich mit ihrer rechtlichen Argumentation nicht einverstanden. Zudem erklärte Telegram in dem Schreiben, dass man für diese Situation weiterhin die besten Lösungen prüfe und es werde unter anderem erwogen, den Ausgabe-Termin zu verschieben.

Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde, laut welcher der TON-Token-Verkauf, der bisher 1,7 Mrd. US-Dollar aufbrachte, illegal sei, wirft Fragen im Zusammenhang mit den grossen Risikokapitalgesellschaften auf. Die Investoren – darunter Benchmark, Sequoia und Lightspeed – waren selbst davon überzeugt, dass es die behördlichen Auflagen erfüllen würde.

Kritik an SEC: Wenig Klarheit im Krypto-Bereich

Die SEC wurde schon mehrmals wegen der fehlenden klaren Richtlinien im Hinblick auf ICOs und Kryptowährungen kritisiert und aufgerufen, klare Richtlinien für Kryptowährungen herauszugeben. So kritisierte z. B. John Berlau, ein Mitglied des libertären Think-Tanks Competitive Enterprise Institute, Anfang des Jahres die Vorgehensweise der Behörde bei der Regulierung von Kryptowährungen.

Laut Berlau ersticke die “belastende Regulierung” eine transformative Innovation und gefährde die Funktionalität der Blockchain-Technologie, wenn Kryptowährungen als Wertpapiere behandelt werden. Zur Erinnerung: In den USA wurde Anfang April der Token Taxonomy Act eingeführt, laut welchem Krypto von den Wertpapiergesetzen ausgenommen werden solle.

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