Im Rahmen neuer Anti-Geldwäschegesetze will die EU bestimmte Krypto-Zahlungen einschränken. Von den Massnahmen könnten sowohl private Nutzer als auch Krypto-Börsen betroffen sein. Die Behörden wollen auf diesem Weg vor allem mehr Identifizierungen erzwingen, um Blockchain-Adressen spezifischen Personen zuordnen zu können.

EU will anonyme Krypto-Zahlungen einschränken

Im November kommen gelangen erstmals Informationen in die Öffentlichkeit, die nahelegen, dass die EU versuche könnte, Privacy Coins zu verbieten. Ziel dessen soll es sein, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, indem man verschlüsselte Blockchains unzugänglich macht.

Bereits im Vorfeld forderte die EU mehr Überwachung des Kryptomarktes. Bekannt ist die Transfer of Funds Regulation (TFR), die jeder Krypto-Zahlung eine Identität zuordnen will. Diese Entwicklung beschleunigt sich zuletzt. Gestern stimmen zwei Komitees des EU-Parlaments für überarbeitete Anti-Geldwäschegesetze (AML), wie CoinDesk berichtet.

Transaktionen im Wert von über 1.000 Euro (aktuell rund 995 Franken) wollen die Politiker für illegal erklären und somit aktiv verhindern, sofern die Identität des Nutzers nicht gesichert bekannt ist.

Transaktionen über diesem Wert sind nur gestattet, sofern der empfangende Nutzer bereits erfolgreich identifiziert ist. Diese Vorgabe trifft sowohl Privatpersonen als auch Krypto-Börsen selbst. Geldsendungen mit Krypto über 1.000 Euro sind auch dann illegal, wenn es sich bei dem Empfänger um eine Krypto-Börse handelt, die in der EU nicht reguliert ist.

Gleichzeitig betrifft die Vorgabe nur Gelder, die von Krypto-Dienstleistern abgehoben werden. Für Transaktionen zwischen privaten Endverbrauchern gilt sie nicht. Eine Kontrolle wäre ohnehin nicht möglich.

Die Obergrenze von 1.000 Euro wird auch dann überschritten, wenn die Gelder in kleine Transaktionen gestückelt werden.

Neue AML-Massnahmen gegen Krypto vorerst ungewiss

Ob die neue Gesetzgebung tatsächlich in Kraft tritt, bleibt vorerst ungewiss. Bisher stimmen im EU-Parlament zwei zuständige Komitees ab. Darunter gab es 99 Zustimmungen für die neuen Vorschriften, acht Gegenstimmen sowie neun Enthaltungen.

Die EU will das neue Gesetz im Rahmen zunehmender Anti-Geldwäscheregeln etablieren. Jüngst richtete die Europäische Union mit der Anti Money Laundering Authority (AMLA) für diesen Zweck eigens eine neue Behörde ein.

Damit das Gesetz vollständig verabschiedet werden kann, müssen zudem das EU-Parlament und der EU-Rat zustimmen. Dazu kam es bislang nicht. Im Laufe dessen könnte es obendrein zu weiteren Anpassungen kommen.

Am 19. April trifft das EU-Parlament eine finale Entscheidung über ein neues Gesetz namens Markets In Crypto Assets, auch als MiCA bekannt. Es handelt sich dabei um eine umfassende Regulierung der Kryptobranche.

MiCA könnte bereits 2024 in Kraft treten. Die Kryptobranche der EU beklagte sich bereits wiederholt über die gesetzlichen Vorgaben, die dort gemacht werden und glaubt, die EU disqualifiziere sich als Standort der Branche durch entstehende Benachteiligung.

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