Ein beachtliches Angebot von 100 Millionen US-Dollar von der FTX-Börse hat der amerikanische Pop- und Country-Star Taylor Swift abgelehnt. Der Grund dafür ist bemerkenswert – im Gegensatz zu vielen anderen Prominenten hat die Sängerin genauer hingesehen und sich gefragt, ob das Angebot auch wirklich legal ist.

FTX: Wieso Taylor Swift ein 100-Millionen-Dollar-Angebot ablehnte

Die FTX-Börse, die im vergangenen Jahr Konkurs gegangen ist und viele Prominente in eine schwierige Lage gebracht hat, hatte auch die Aufmerksamkeit von Taylor Swift erregt, welche mit über 250 Millionen verkauften Tonträgern zu einer der erfolgreichsten Künstlern weltweit zählt. Doch die berühmte Musikerin hat sich nicht so leicht übers Ohr hauen lassen, wie zuletzt in einem Podcast bekannt wurde.

Laut Adam Moskowitz, einem Anwalt, der eine Sammelklage gegen einige Promis eingereicht hat, ist die 33-jährige Swift die einzige Persönlichkeit, die sich ausreichend Gedanken gemacht hat: «Von allen Namen, die FTX als Sponsor angeboten hat, hat nur ein Name die notwendigen Nachforschungen angestellt. Sie fragte FTX: ‹Können Sie mir sagen, dass es sich bei dem, was Sie verkaufen, nicht um nicht registrierte Investmentverträge handelt?› Und als sie keine überzeugende Antwort erhielt, liess sie sich nicht auf das Geschäft ein…»

Brady, Curry und O’Neal haben sich nicht ausreichend informiert

Moskowitz hatte gegen Tom Brady, Stephen Curry und Shaquille O’Neal eine Klage in Höhe von fünf Milliarden US-Dollar eingereicht, weil sie sich angeblich nicht ausreichend informiert hätten, bevor sie FTX sponserten. Es ist bemerkenswert, dass Taylor Swift sich bei ihren Gesprächen mit FTX offensichtlich nicht nur über das Sponsoring, sondern auch über die rechtliche Lage informiert hat.

Im Herbst 2021 hatte Swift noch Gespräche mit der Krypto-Börse geführt, aber am Ende hat sie das Angebot abgelehnt. «Business Insider» berichtete damals aber, dass die Mitarbeiter von FTX sich darüber beschwert haben, dass die Vereinbarung mit Swift zu teuer sei und sie mit den Vertragsbedingungen nicht zufrieden seien. Diesen Behauptungen widerspricht Moskowitz. (mck)

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