Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), eine Regulierungsbehörde, die für die Früherkennung von Finanzkrisen in Europa zuständig ist, veröffentlichte einen Warnbericht über Krypto und gab Empfehlungen ab. Der ESRB erklärte ausserdem, dass die Hebelwirkung von Kryptowährungen ebenfalls eingeschränkt werden sollte.

EU-Behörde mit Krypto-Warnung: Risiko wird steigen, wenn…

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken hat einen Bericht über Kryptowährungen veröffentlicht und darin die Frage der Hebelwirkung angesprochen. Dem Bericht zufolge sollten die EU-Behörden die Hebelwirkung von Kryptowährungen und damit verbundenen Investmentfonds begrenzen, um eine erneute Kryptokrise wie im Jahr 2022 zu verhindern.

In einer aktuellen Stellungnahme warnt der ESRB vor den möglichen Auswirkungen von Krypto-Vermögenswerten auf die Finanzstabilität. Dabei betont die Regulierungsbehörde, dass systematische Risiken, die mit Kryptowährungen einhergehen, sich plötzlich und äusserst schnell manifestieren können.

Insbesondere angesichts des rasanten Wachstums dieses Sektors sieht der Ausschuss die Notwendigkeit, die kürzlich verabschiedeten EU-Verordnungen durch zusätzliche Massnahmen zu ergänzen. Um das Risiko weiterer Instabilität zu begrenzen, empfiehlt der ESRB eine Begrenzung gehebelter Transaktionen sowie die Einführung von Beschränkungen für Kryptofirmen, die ihren Kunden Token als Darlehen anbieten. Durch diese Praxis erhöhen die Nutzer die Anzahl gehebelter Transaktionen, indem sie zusätzliche Sicherheiten bereitstellen.

Vorschläge der ESRB aber nicht bindend

Gemäss den Informationen von «Reuters» sind die Krypto-Vorschläge des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken nicht rechtlich bindend. Jedoch dienen sie als wichtige Grundlage für zukünftige Regelungen. Es wird betont, dass die Empfehlungen des ESRB dem Europäischen Rat als bedeutende Informationen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus ist es aber auch erwähnenswert, dass der Europäische Rat erst kürzlich den Gesetzesentwurf «Crypto Assets in the Markets» (MiCA) gebilligt hat. Dadurch wurde der offizielle Umsetzungsprozess dieses Regelwerks in Gang gesetzt. MiCA sieht vor, dass Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig sind, eine Genehmigung von der EU einholen müssen. Damit sie ihren Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten anbieten können. Diese Genehmigungspflicht stellt eine bedeutende regulatorische Massnahme dar, um die Integrität und Sicherheit des Krypto-Marktes in der EU zu gewährleisten. (mck)

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