Die jährlich erscheinende Publikation “Fakten, Trends & Strategien” wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch für das Jahr 2020 veröffentlicht. In der neuesten Ausgabe ist eine Art Lagebericht zu den Themen Facebook Libra, ICO, STO und IEO zu finden, wie sie im österreichischen Regulierungskontext definiert sind.

Regulierung von Krypto-Assets in Österreich

Seit den ersten Initial Coin Offerings (ICO) in Österreich, die im Jahr 2017 stattgefunden haben, hat die FMA diese rechtlich beurteilt bzw. rechtlich klare Kriterien abgeleitet, wie diese zu behandeln sind. In diesem Bezug wird auf “Fintech-Navigator” verwiesen – eine Art Informations-Hub zum Thema Kryptowährungen und ICOs, den die FMA auf ihrer Webseite veröffentlicht hat.

Die Finanzmarktaufsicht betont, dass ICOs und Krypto-Assets in Österreich “nicht unreguliert” sind, denn bei ICOs fänden eine Reihe von Gesetzen bereits jetzt Anwendung, u.a. das reformierte Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), mit welchem digital angebotene Finanzierungsinstrumente neu geregelt wurden. Ein als Veranlagung oder Wertpapier zu qualifizierendes Krypto-Asset braucht keinen Kapitalmarktprospekt und kann beim Vorliegen aller Voraussetzungen nach AltFG begeben werden. Auch was den Trend von Initial Exchange Offerings von Security Token betrifft, hat sich die FMA bereits mit mehreren Fällen befasst, bei welchen sich der Wert nach Gold oder Währungen richte oder 1:1 den Wert einer Aktie abbilde.

Für die Regulierer ist die rechtliche Einordnung von STOs relativ aufwändig, denn es stellt sich die Frage, welche aufsichtsrechtlichen Grenzen Security Token, Stablecoins und IEOs haben und ob sie der Aufsicht der FMA unterliegen. Die Praxis zeigt, dass eine trennscharfe Einordnung von Krypto-Assets nach ihrer Funktion (z. B. als Payment-, Utility- oder Security-Token) oft schwierig ist, da sie in der Regel auch mehrere Funktionen aufweisen können. Ein Krypto-Asset kann beispielsweise gleichzeitig die Funktion eines Bezahlmittels und eines Wertpapiers haben.

Wie sind Libra und andere Stablecoins geregelt?

Für Stablecoins wie etwa den Facebook Libra sieht die österreichische Finanzmarktaufsicht ähnliche Regulierung vor. Bislang seien jedoch wichtige Details von Libra noch nicht dargelegt. Bei Libra ist noch zu diskutieren, ob dabei bestehende Zahlungsmittel-, E-Geld- und Fondsregulierungen anzuwenden sind. Abschliessend verweist die FMA auf die 5. Geldwäscherichtlinie der EU, die sowohl in Österreich als auch in Deutschland umgesetzt wurde und die den Umgang mit virtuellen Währungen neu regelt.

Darunter fallen neben Wallet-Providern (Anbieter elektronischer Geldbörsen) und Tauschplattformen (Fiat-Währungen gegen virtuelle Währungen und umgekehrt) auch jene Marktteilnehmer, die virtuelle Währungen übertragen oder untereinander tauschen sowie jene, die für den Verkauf oder die Ausgabe von virtuellen Währungen Finanzdienstleistungen erbringen. Ab Anfang Januar 2020 müssen sich diese bei der FMA registrieren, genau wie ihre Pendants in Deutschland, ansonsten drohe bei Unterlassung eine Geldstrafe von bis zu 200 Tausend Euro.

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