Das Oberste Gericht von Singapur hat eine bahnbrechende Entscheidung getroffen und festgestellt, dass Kryptowährungen als Ersatz für Waren und Eigentum gelten können. Das bedeutet, dass sie vor Gericht zur Zahlung verurteilt werden können, ähnlich wie bewegliche und immaterielle Güter.

Singapur: Kryptowährungen als Eigentum anerkannt

In einem aktuellen Fall im Zusammenhang mit der Bybit-Börse fällte das Gericht in Singapur diese wegweisende Entscheidung, wie auch der Pressemeldung zu entnehmen ist. Dabei betonte es, dass Kryptowährungen nicht nur eine Anlageklasse darstellen, sondern auch als mobil und identifizierbar gelten. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten für die Verwendung von Krypto-Assets in rechtlichen Auseinandersetzungen.

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Philip Jeyaretnam, der Richter des Obersten Gerichtshofs in Singapur, erklärte, dass diese Regelung für nahezu alle Kryptowährungen gilt. Die Monetary Authority of Singapore (MAS) unterstützte diese Bewertung und bestätigte, dass digitale Vermögenswerte problemlos identifiziert und unterschieden werden können. Somit können Kryptowährungen als legitime Vermögenswerte betrachtet werden, die für Zahlungen vor Gericht verwendet werden können.

Wie kam es zur historischen Entscheidung?

Der Fall, der zu dieser richtungsweisenden Entscheidung in Singapur führte, entstand aus einem Streit zwischen der Bybit-Börse und einem Mitarbeiter, Ho Kai Xin. Die Börse beschuldigte ihn, gegen Vertragsregeln verstossen und 4,2 Millionen USDT auf seine Krypto-Konten verschoben zu haben. Ho Kai Xin hingegen behauptete vor Gericht, dass ein Cousin diese Überweisungen getätigt habe. Doch die Ermittlungen enthüllten, dass keine Person mit dem angegebenen Namen existierte. Letztendlich entschied das Gericht zugunsten der Bybit-Börse.

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Für die Krypto-Welt ist diese Entscheidung ein bedeutender Schritt, insbesondere in Singapur, einem Land mit strengen Vorschriften für Kryptowährungen. Denn: Die Zentralbank und die Finanzaufsicht spielten lange Zeit mit dem Gedanken, Krypto zu verbieten. Die Anerkennung von Kryptowährungen als Eigentum eröffnet nun neue Wege für ihre Nutzung und schafft Klarheit für zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen. Die Frage, ob Kryptowährungen als Vermögenswerte gelten, wurde somit mit einem klaren «Ja» beantwortet – ein wichtiger Meilenstein für die Branche! (mck)

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