Ende April letzten Jahres machten Meldungen die Runde, dass die türkische Krypto-Börse «Thodex» offline gegangen ist. Gründer Faruk Fatih Özer machte sich mit angeblichen Kundengeldern in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar vom Staub. Der türkischen Krypto-Exchange wurde nämlich vorgeworfen, ein sogenanntes «Rug Pull» (zu Deutsch: Den Teppich wegziehen) beziehungsweise einen «Exit Scam» ausgelöst zu haben. Die Börse war türkischen Medienberichten zufolge 2021 die drittgrösste derartige Plattform in der Türkei mit rund 400.000 Kunden. Auch CoinPro.ch hatte darüber berichtet.

Was wird dem Thodex-Gründer vorgeworfen?

In der von der anatolischen Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird der Angeklagte Özer beschuldigt, die Nutzer der Börse durch betrügerisches Verhalten bei ihren Geschäften und Transaktionen getäuscht zu haben. Dies ist des Weiteren auch aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses für Finanzkriminalität in der Türkei, «MASAK», zu entnehmen.

Im MASAK-Bericht heisst es weiter, dass der Übeltäter Krypto-Vermögenswerte im Wert von insgesamt 253.714.909 Milliarden TL, was ungefähr 13,6 Millionen US-Dollar entspricht, von drei separaten Konten transferiert hat. Es wird behauptet, dass die fraglichen Krypto-Währungen auf Krypto-Asset-Wallets an einen Krypto-Asset-Dienstleister in Malta übertragen wurden. Diese digitalen Geldbörsen sollen demnach Özer und den anderen Angeklagten Cem Uzunoglu und Zuhal Özer gehören.

Özer soll an die Türkei ausgeliefert werden

Özer, der von Interpol weltweit mit einem roten Vermerk gesucht wurde, konnte schliesslich im August dieses Jahres in Albanien festgenommen werden, woraufhin rasch ein Auslieferungsersuchen an die Türkei gestellt wurde. Nun hat ein albanisches Gericht sich dazu entschlossen, den Thodex-Gründer und gleichzeitiger CEO aus Albanien an die Türkei auszuliefern.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft werden für 21 Angeklagte Haftstrafen von jeweils 12.164 bis 40.562 Jahren gefordert. Sechs von denen sind bereits verhaftet worden, darunter eben jener Özer in Albanien. Begründen tut es die Staatsanwaltschaft mit den Worten:

Gründung und Leitung einer Organisation zum Zwecke der Begehung von Straftaten. Betrug unter Ausnutzung von Informationssystemen, Banken oder Kreditinstituten und Betrug und Wäsche von Vermögenswerten aus Straftaten durch Kaufleute oder Unternehmensleiter und Genossenschaftsmanager. (mck)

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