Das Geschäft mit Kryptowährungen wird mit dem neuen Geldwäschegesetz näher reguliert. Auch die deutschen Banken sehen nun neue Möglichkeiten, wie sie davon profitieren können. So wird Banken nicht mehr nur die Verwahrung und das Angebot klassischer Wertpapiere wie Aktien erlaubt, sondern auch das Anbieten von Kryptowährungen wie Ripple, Ethereum und Bitcoin. Seit Jahresbeginn soll alles per Onlinebanking und praktisch auf Knopfdruck möglich sein.

Die Deutsche Bank hat im Januar einen Bericht herausgegeben, in welchem unter anderem die Zukunft von Bitcoin, Bargeld und dem digitalen Yuan analysiert wurde. Es ist offensichtlich, dass Kryptowährungen in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben, wodurch auch ihre weltweite Marktkapitalisierung zunimmt. Durch die massenhafte Adoption von Kryptowährungen werden sich digitale Zahlungsmittel zukünftig noch schneller und stärker verbreiten.

Die deutsche Bundesregierung hat noch letztes Jahr die staatliche Blockchain-Strategie veröffentlicht und das Ziel angekündigt, sich als ein Krypto-Standort zu etablieren.

Kryptowährungen besitzen nicht den gesetzlichen Status von Geld

Beim Handel mit virtuellen Währungen stellt die Anonymität jedoch ein grosses Problem dar, wodurch die Kryptos für Missbrauch durch Terroristen oder Kriminelle anfällig gemacht werden. Doch mit der neuen Regulierung wird der Verbraucherschutz erhöht und die bisherigen Geschäftsmodelle, die bei der Kundenidentifizierung zu lax waren, müssen dementsprechend angepasst werden.

So gelten Kryptowerte nach dem neuen Gesetzesentwurf als digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner öffentlichen Stelle oder Zentralbank emittiert und garantiert wird. Daher besitzen Kryptowerte auch nicht den gesetzlichen Status von Geld bzw. einer Währung. Darunter fallen neben Kryptowährungen auch Coins und Token, die als Krypto-Assets behandelt werden.

Durch gute Finanzmarktregulierung seriöse Anbieter anziehen

In deutschen Regierungskreisen wird darauf gehofft, dass gute Finanzmarktregulierung mit Blick auf die Interessensbekundungen auch ein Standortfaktor sein kann. Dieses Alleinstellungsmerkmal könnte seriöse Anbieter nach Deutschland bringen, so BaFin.

Die BaFin hatte auch jegliche Krypto-Unternehmen darauf hingewiesen, dass sie ab dem 1. Januar 2020 bzw. seit dem Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes für das Krypto-Verwahrgeschäft eine Erlaubnis der Finanzaufsicht benötigen. Für diejenigen Unternehmen, die bereits zuvor in diesem Geschäft tätig waren, sind allerdings Übergangsfristen bis November 2020 vorgesehen. Eine Anzeige für die Übergangszeit muss jedoch bis Ende März bei der Bafin eingehen.

Die hohe Nachfrage nach Krypto-Verwahrlizenzen ist der Beweis, dass sich immer mehr Unternehmen für Krypto-Branche und die Blockchain-Technologie interessieren, ist aber auch ein Ergebnis der neuen Gesetzgebung.

Erste Institute sind schon bereit loszulegen

Die Berliner Solarisbank ist eines der ersten Finanzinstitute, das entsprechende Krypto-Angebote bereithält. Mit der neugegründeten Tochtergesellschaft Solaris Digital Assets möchte die Bank im Kundenauftrag virtuelle Währungen einlagern. Für Handelsblatt erklärte Michael Offermann, Krypto-Banking-Chef des Instituts, dass sich diese Geschäftsbank schon seit anderthalb Jahren intensiv mit dem Thema Krypto-Verwahrung beschäftige und mit dem neuen Geldwäschegesetz ein guter Zeitpunkt gekommen sei, auch praktisch loszulegen.

Die Solarisbank bietet zahlreichen deutschen Finanztechnologie-Startups ihr Haftungsdach und verfügt auch über eine Vollbanklizenz. Damit möchten die Berliner möglichst früh den Zukunftsmarkt besetzen und sind sich sicher, dass digitale Assets den Finanzmarkt grundlegend verändern werden.

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