Coinbase stellt einen Antrag auf Klageabweisung gegen die SEC. Die Behörde hatte Anfang Juni gegen den US-Marktführer Klage wegen mehrerer angeblicher Vergehen eingereicht. Auch Weltmarktführer Binance ist Ziel ähnlicher Vorwürfe. Deren Antrag auf Einstellung des Gerichtsverfahrens scheiterte erst kürzlich.

Coinbase stellt Antrag auf Klageabweisung gegen SEC

Die Krypto-Börse Coinbase stellte kürzlich einen Antrag auf Klageabweisung im Rechtsstreit mit der SEC. Die Börsenaufsichtsbehörde warf dem Unternehmen unter anderem den Verkauf von illegalen Wertpapieren vor – so nannte die SEC zwölf spezifische Kryptowährungen.

Coinbase hält diese Einschätzung für unrealistisch. Darüber hinaus überschreite die SEC ihre rechtlichen Befugnisse – so entgegnet Justiziar Paul Grewal der Klage, welche die Behörde Anfang Juni gegen die Krypto-Börse eingereicht hat.

Coinbase folgt damit der konkurrierenden Krypto-Börse Binance, die ebenfalls Anfang Juni von der SEC verklagt wurde. Binance reichte einen Einspruch ein, der vor Gericht als unsachgemäss verworfen wurde. Die vorsitzende Richterin hielt die Debatte für ethisch, statt juristisch motiviert.

Mit einem ähnlichen Einspruch erhofft sich Coinbase nun aber einen Erfolg, wie Grewal auf Twitter verkündet.

Wir begrüssen jederzeit den Dialog mit jeder Aufsichtsbehörde, auch mit der SEC, und halten neue Gesetze und Vorschriften für den richtigen Weg. Aber die Forderungen in diesem Fall gehen weit über das bestehende Recht hinaus – und sollten abgewiesen werden.

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Die Grundlage für die Klageabweisung ist keine gänzlich neue. Bereits seit Monaten werfen Kritiker der SEC vor, das Wertpapiergesetz der USA absichtlich falsch zu interpretieren, um die eigene Aufsicht zu erweitern und so verstärkt politischen Einfluss zu nehmen.

Kritiker sind überzeugt, dass das Wertpapiergesetz keine Grundlage bietet, um Kryptowährungen zu regulieren oder ihre Urheber mit Massnahmen zu belegen.

Coinbase: SEC ist nicht zuständig

Paul Grewal, Chefjustiziar von Coinbase, bringt noch weitere Argumente, warum die Klage der SEC nicht zulässig ist. So stellt er dar, dass die SEC keine Befugnis hätte, überhaupt eine Klage einzureichen, selbst wenn alle Vorwürfe der Wahrheit entsprechen würden.

Das liegt laut Grewal an der Arbeitsweise der SEC, die in letzter Zeit rechtsbrüchig sei. So verweigert die SEC Debatten vor Einreichungen der Klagen, die im Normalfall üblich sind. So lässt sich dann oft ein Konsens finden, ohne ein Gericht dafür einschalten zu müssen.

Selbst wenn die SEC damit Recht hätte, dass die von ihr identifizierten Vermögenswerte und Dienstleistungen in den Bereich ihrer bestehenden Regulierungsbefugnisse fallen, muss diese Klage aus dem unabhängigen Grund abgewiesen werden, dass sie die Rechte von Coinbase auf ein ordnungsgemässes Verfahren verletzt und einen ausserordentlichen Missbrauch des Rechtsprozesses darstellt.

Dem Vorwurf, Coinbase habe den Handel illegaler Wertpapiere zugelassen, widerspricht die Krypto-Börse ausserdem. Die SEC nannte bereits eine Reihe von Kryptowährungen, die sie als unregistrierte Wertpapiere einstuft. Infolgedessen brachen deren Kurse deutlich ein.

Keine der von der SEC ermittelten Vermögenswerte ist tatsächlich ein Wertpapier, und aus diesem und anderen Gründen sind auch Sekundärtransaktionen mit diesen Vermögenswerten keine Wertpapiere.

Dass es sich dabei tatsächlich nicht um Wertpapiere handelt, falle laut Coinbase schon deshalb auf, da mehrere Kryptowährungen, denen in der Vergangenheit der gleiche Vowurf gemacht wurde, nicht Teil der neuesten Klage aus dem Juni sind.

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