Kommt Krypto für Banken infrage? Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) öffnet sich der Thematik weiter. Kürzlich verdoppelt die internationale Institution mit Sitz in der Schweiz den Anteil, den Banken laut Vorgaben der BIZ halten dürfen.

Krypto für Banken: BIZ verdoppelt zulässige Reserve

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ist die Zentralbank der Zentralbanken. Im Sommer machte die internationale Organisation erstmals Schlagzeilen, als sie eine Krypto-Reserve für Banken für möglich erklärte.

Mitgliedern gestand man immerhin eine Krypto-Reserve in Höhe von einem Prozent des Kernkapitals zu. Zwar ist dieser Wert prozentual verschwindend gering, den Kryptomarkt könnte er jedoch um etliche Millionen anheben.

Bislang ist dieses Ereignis aber eher richtungsweisend, als eine deutliche praktische Veränderung im Geschäftsbetrieb von Banken. Bitcoin und Co. haben es sogar bei wichtigen Spielern des Bankensektors ins Gespräch geschafft.

Laut Finance Magnates erhöhte die BIZ die zulässige Krypto-Reserve jüngst von einem Prozent auf zwei Prozent und verdoppelt das bisher anerkannte Kontingent somit. Das Journal bezieht sich auf einen kürzlich veröffentlichten Standard.

BIZ bleibt auf Abstand zu Krypto

Was zunächst wie ein erneutes, grosses Zugeständnis klingt, gilt der BIZ weniger als Besonderheit. Zeitgleich will die Organisation verhindern, dass die Krypto-Reserven der Banken zu gross werden. Bereits den im Sommer erwähnten Wert von einem Prozent sollten demnach die wenigsten Banken erreichen.

Das Gesamtengagement einer Bank in Kryptoassets darf zwei Prozent des Kernkapitals der Bank nicht überschreiten und sollte im Allgemeinen unter einem Prozent liegen.

Heisst es in der neuen Richtlinie der Bank. Zugleich will man nicht jede Kryptowährung als Reserve gestatten. So unterscheidet die Organisation mit Sitz in Basel etwa Stablecoins nach ihrer Robustheit. Sofern Banken Kryptowährungen in ihre Reserve aufnehmen möchten, sollen sie daher zuvor eine Prüfung der Anlage vornehmen.

Diese Tests und Anforderungen müssen erfüllt sein, damit Stablecoins aufgenommen werden können. Sie sollen sicherstellen, dass nur Stablecoins, die von beaufsichtigten und regulierten Unternehmen ausgegeben werden, die über solide Rückgaberechte und eine solide Verwaltung verfügen, für die Aufnahme in Frage kommen.

Der neue Standard sei eine Reaktion auf Rückmeldungen von Mitgliedsbanken, welche die BIZ durch ihre im Sommer eingeführten Massnahmen erhielt.

Schon gewusst? Ende September äussert sich die BIZ äusserst positiv über CBDCs. Gemeinsam mit mehreren Zentralbanken erprobt man eine digitale Zentralbankwährung. Jene gelten als direkte Gegenspieler der Kryptowährungen.

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